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Gewerbeanzeigen Online über den EA Berlin

Auswahl der Meldungsart / Selecting the message type
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  • Betrieb
  • Anschriften
  • Tätigkeiten
  • Inhaber
  • Abschluss
 
Wie erfolgt die Online-Gewerbemeldung?

!!! Please move the mouse cursor over each point to see english information !!!

!!! Please enter your data in German !!!

Bitte wählen Sie im Folgenden die Art der Gewerbemeldung aus. Sie werden dann über einen Assistenten durch die Meldung geführt. Eventuell erforderliche Unterlagen können Sie dabei jederzeit hochladen. Die Daten werden dann direkt an das für Sie zuständige Berliner Ordnungsamt weitergeleitet. Zum Abschluss können Sie sich ein Dokument ausdrucken, in dem alle Angaben nochmals für Ihre Unterlagen zusammengefasst werden.

Sie müssen die Gewerbeanzeige nicht mehr unterschreiben. Füllen Sie bitte nur noch die im letzten Schritt enthaltene Identitätserklärung aus.

Für Gewerbean- und ummeldungen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Die Gewerbeabmeldungen sind dagegen gebührenfrei. Bei den Berliner Bezirksämtern ist es derzeit nur möglich, die Verwaltungsgebühr online mittels Kreditkarte oder Giropay zu bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden bald dazu kommen. Sobald Sie die Zahlung vorgenommen haben, gelangen Sie im letzten Schritt auf eine Seite, auf der Sie sich ein Abschlussdokument für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Sie erhalten dann nach wenigen Tagen vom Bezirksamt eine Mail mit der Bestätigung der Gewerbemeldung. Sollten Sie Rückfragen zu Ihrer Meldung haben, nutzen Sie bitte die in dem Abschlussdokument enthaltenen Kontaktdaten des Bezirksamtes.

Bei allen Fragen zur Zahlung der Gebühren können Sie sich an unseren Support wenden: Mail an Support

Gewerbe in Berlin anmelden

Um Ihr Gewerbe jetzt anzumelden gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Anmeldung“.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz in Berlin neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.

Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben

  • bei Einzelgewerben die Gewerbetreibenden,
  • bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) jeder der geschäftsführenden Gesellschafter
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).

Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen nach § 6 der Gewerbeordnung vorliegen.

Gewerbe in Berlin ummelden

Um Ihr Gewerbe jetzt umzumelden gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Ummeldung“

Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?

  1. Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes innerhalb Berlins verlegen wollen.
  2. Wenn Sie die Tätigkeit Ihres Unternehmens wechseln oder erweitern möchten.

    • Beispiel für einen Wechsel: Die Tätigkeit als Reisebüro wird eingestellt und das Unternehmen als Zeitungsgeschäft fortgeführt.
    • Beispiel für eine Ausdehnung: Die Tätigkeit als Reisebüro soll fortgeführt werden und wird um den Verkauf von Zeitschriften erweitert.

  3. Bei Verlegung des Betriebssitz in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder beim dortigen Gewerbeamt angemeldet werden.

  4. Sie können eine Ummeldung auch (freiwillig) aus sonstigen Gründen erstatten. Beispielsweise wenn sich der Name Ihres Unternehmens geändert hat oder wenn Sie einzelne Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nicht mehr ausüben wollen.

Gewerbe in Berlin abmelden

Um Ihr Gewerbe jetzt abzumelden gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Abmeldung“.

Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden,

  • wenn Sie den Betrieb des Gewerbes komplett in Berlin einstellen oder
  • wenn Sie den Betrieb des Gewerbes in einen anderen Ort außerhalb Berlins verlegen oder
  • wenn Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens ändern. In diesem Fall wird das Gewerbe unter der alten Rechtsform abgemeldet und unter der neuen angemeldet.

Tipps zum Ausfüllen der Formulare
Sie können alle Formulare bequem von Ihrem eigenen PC aus ausfüllen. Am Bildschirm werden Sie durch die Erfassung der benötigten Daten geführt.
  • Sie können sich per Tabulator-Taste durch die einzelnen Formulare bewegen. Wollen Sie in einem Kästchen ein Kreuz setzen, verwenden Sie dazu die Leertaste.
  • Formularfelder, die mit einem roten Stern (*) gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden.
Zum Abschluss des Meldevorgangs bestätigen Sie die Identitätserklärung und können dann die Gewerbemeldung als Beleg ausdrucken. Ihre Daten werden gleichzeitig via Internet direkt zum zuständigen Sachbearbeiter gesendet. Gegebenenfalls werden Sie dazu aufgefordert die ausgedruckte Meldung zu unterschreiben und an das für Sie zuständige Gewerbeamt zu senden. Sofern Ihr Gewerbeamt an einem elektronischen Bezahlverfahren teilnimmt, können gebührenpflichtige Gewerbemeldungen beim Abschluss des Meldevorgangs bezahlt werden.

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