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Bitte wählen Sie im Folgenden die Art der Gewerbemeldung aus. Sie werden dann über einen Assistenten durch die Meldung geführt. Eventuell erforderliche Unterlagen können Sie dabei jederzeit hochladen. Die Daten werden dann direkt an das für Sie zuständige Berliner Ordnungsamt weitergeleitet. Zum Abschluss können Sie sich ein Dokument ausdrucken, in dem alle Angaben nochmals für Ihre Unterlagen zusammengefasst werden.
Sie müssen die Gewerbeanzeige nicht mehr unterschreiben. Füllen Sie bitte nur noch die im letzten Schritt enthaltene Identitätserklärung aus.
Für Gewerbean- und ummeldungen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Die Gewerbeabmeldungen sind dagegen gebührenfrei. Bei den Berliner Bezirksämtern ist es derzeit nur möglich, die Verwaltungsgebühr online mittels Kreditkarte oder Giropay zu bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden bald dazu kommen. Sobald Sie die Zahlung vorgenommen haben, gelangen Sie im letzten Schritt auf eine Seite, auf der Sie sich ein Abschlussdokument für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Sie erhalten dann nach wenigen Tagen vom Bezirksamt eine Mail mit der Bestätigung der Gewerbemeldung. Sollten Sie Rückfragen zu Ihrer Meldung haben, nutzen Sie bitte die in dem Abschlussdokument enthaltenen Kontaktdaten des Bezirksamtes.
Um Ihr Gewerbe jetzt anzumelden gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Anmeldung“.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz in Berlin neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.
Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben
Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.
Um Ihr Gewerbe jetzt umzumelden gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Ummeldung“
Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes innerhalb Berlins verlegen wollen.Wichtig: Bei Verlegung des Betriebssitz in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder beim dortigen Gewerbeamt angemeldet werden.
Wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (z.B. durch Heirat, Einbürgerung oder eine Firmenumbenennung im Handelsregister)
Sie können eine Ummeldung auch (freiwillig) aus sonstigen Gründen erstatten. Beispielsweise wenn Sie einzelne Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nicht mehr ausüben wollen oder den Wechsel von Haupt- in Nebenerwerb anzeigen möchten und hierfür eine formale Ummeldebestätigung vom Gewerbeamt als Nachweis benötigen.
Um Ihr Gewerbe jetzt abzumelden gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Abmeldung“.
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden,