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Sie möchten ein Gewerbe in Berlin an-, um- oder abmelden? Bitte wählen Sie im folgenden Abschnitt die gewünschte Art der Gewerbemeldung aus.
Wichtig: Für Gewerbean- und -ummeldungen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Die Verwaltungsgebühr kann nur mittels Kreditkarte bezahlt werden! Die Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.
Nachdem Ihre Meldung vom Ordnungsamt geprüft und abschließend verarbeitet wurde, erhalten Sie zeitnah zwei E-Mails (PIN und Link zum Abruf der Dokumente). Mit diesen beiden können Sie die finale Bestätigung Ihrer Gewerbemeldung online abrufen.
Um Ihr Gewerbe jetzt anzumelden, gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Anmeldung“.
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz in Berlin neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.
Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben
Bei einer Änderung der Rechtsform muss sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) erstattet werden.
Um Ihr Gewerbe jetzt umzumelden, gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Ummeldung“.
Wann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden?
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Gewerbes innerhalb Berlins verlegen wollen.Wichtig: Bei Verlegung des Betriebssitz in ein anderes Bundesland muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder beim dortigen Gewerbeamt angemeldet werden.
Wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (z.B. durch Heirat, Einbürgerung oder eine Firmenumbenennung im Handelsregister)
Sie können eine Ummeldung auch (freiwillig) aus sonstigen Gründen erstatten. Beispielsweise wenn Sie einzelne Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nicht mehr ausüben wollen oder den Wechsel von Haupt- in Nebenerwerb anzeigen möchten und hierfür eine formale Ummeldebestätigung vom Gewerbeamt als Nachweis benötigen.
Um Ihr Gewerbe jetzt abzumelden, gehen Sie bitte auf die rechte Schaltfläche „Abmeldung“.
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden,