Die vergaberechtlichen Vorgaben in Berlin befinden sich derzeit im Umbruch und werden fortlaufend angepasst. Bitte prüfen Sie eigenverantwortlich, ob die bereitgestellten Informationen für Ihren konkreten Einzelfall zutreffend sind.
Öffentliche Auftraggeber: Verpflichtung zur Nutzung der Vergabeplattform für eVergabe
Öffentliche Auftraggeber der unmittelbaren Verwaltung des Landes Berlin sind grundsätzlich verpflichtet, Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin durchzuführen.
Alle hier im Vergabeservice eingestellten Formulare und Mustervordrucke sind für den Nutzerkreis auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hinterlegt und können dort direkt verwendet werden.
Aufträge außerhalb der Vergabeplattform des Landes Berlin (eVergabe)
Um allen öffentlichen Auftraggebern im Land Berlin die Nutzung der Musterformulare zu ermöglichen, werden diese hier im Vergabeservice zusätzlich nebst Leitfäden zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der Muster ist freiwillig, die Vordrucke können vom jeweiligen öffentlichen Auftraggeber nach Bedarf angepasst werden. Die Bereitstellung erfolgt hierfür im einfachen Textformat.
Eine datenbasierte Bereitstellung ist aufgrund der unterschiedlichen genutzten Systeme im Land Berlin gegenwärtig (noch) nicht möglich. Außerhalb der unmittelbaren Verwaltung verwenden öffentliche Auftraggeber im Land Berlin unterschiedliche Vergabeplattformen, Bedarfsstellen vergeben unterhalb bestimmter Auftragswerte teilweise auch nicht elektronisch.
Leitfäden über Anwendung der Formulare für Auftraggeber
Diese Leitfäden können den Auftraggebern den Umgang mit den Formularen erleichtern.
Sie enthalten eine Übersicht sowie Ausfüllhilfen der aktuell vorliegenden Formulare für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.
Leitfaden zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Leitfaden EEE)
Bei Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften sollen die Bezeichnungen des *Gemeinsamen Vokabulars für das öffentliche Auftragswesen (Common Procurement Vocabulary – CPV) zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwendet werden. Das CPV wird durch die CPV-Verordnung vom 28.11.2007 aktualisiert.
VgV-Formulare (EU)
Formular Nummer
Link zum Download – Formularbezeichnung
letzte Aktualisierung – ggf. Anlass
Wirt – 123.1 EU P
Wirt – 123.1 EU P – Aufforderung zur Interessensbestätigung / Teilnahmenwettbewerb
Wirt-214.2 – BVB zur Tariftreue ab 1.000 Euro – Teil A
(für Dienstleistungsaufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 1.000 Euro und unter 75.000 Euro sowie einer Leistungsdauer von mindestens 8 Kalendertagen, soweit eine Tarifbroschüre einschlägig ist und nur gemeinsam mit Wirt-2144 BVB Kontrollen und Sanktionen)
Juli 2026
Wirt-2144
Wirt-2144 – BVB Kontrolle und Sanktionen – Teil B
nur gemeinsam mit
Wirt-214.1 (BVB Mindeststundenentgelt und Tariftreue),
Wirt-214.2 (BVB Tariftreue ab 1.000 Euro),
Wirt-2140 P (BVB Einhaltung der ILO),
Wirt-2141 P (BVB Frauenförderung)
Wirt-2143 (BVB Benachteiligungen)
Wirt-2145 (BVB Umweltschutzanforderungen)