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Hundeauslauf im Wald und in Grünanlagen
Worum geht es?
Berlin ist aber auch Hauptstadt der Hunde – mehr als 100.000 Vierbeiner sind gemeldet. Auch für die artgerechte Hundehaltung spielen die stadtnahen Wälder eine große Rolle. Spaziergänge mit und ohne Hund sind in allen Waldgebieten jederzeit möglich. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist aber nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet.
Hundeauslaufgebiete in den Berliner Forsten
Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucher/innen nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen.
Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz) vorgeschrieben.
In Grünanlagen dürfen Vierbeiner nur in extra dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine frei laufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet.
Ansprechpersonen Landesverwaltung
Ansprechpersonen Bezirke
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Umwelt- und Naturschutzämter:
Information Landesverwaltung
Formulare / Broschüren / Merkblätter
Flächen für Hundefreilauf können Sie als Karten oder als Liste abrufen:
Information der Berliner Ordnungsämter zur Hundehaltung:
Gesetze / Vorschriften
Weiterführende Informationen
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Bello-Dialog
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Kontakt
Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständige Behörde des Landes Berlin
Auf den Fachthemenseiten finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner
Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur