Lärm durch Schnee- und Glättebeseitigung

Spuren im Schnee

Worum geht es?

Die Frage des Lärmschutzes bei der Schnee- und Glättebeseitigung sorgt immer wieder für Ärger, da häufig bereits in den Nachtstunden durch lautstarke Maschinen mit der Schneebeseitigung begonnen wird.

Auf Grund der mit Schnee und Eis verbundenen Gefahren für die Allgemeinheit hat die Abwehr dieser Gefahr Vorrang gegenüber dem Lärmschutz.
 
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erlaubt zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall im Einzelfall den Betrieb der notwendigen Geräte oder Maschinen.
Im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) wird festgelegt, dass die Verbote zum Schutz der Nachtruhe sowie der Sonn- und Feiertagsruhe nicht für Geräusche gelten, die durch Maßnahmen verursacht werden, die der Winterglätte- und Schneebekämpfung dienen.

Weiterhin bestimmt das Berliner Straßenreinigunggesetz (StrReinG Bln), dass die Gehwege bis 7 Uhr morgens geräumt sein müssen.

Nähere Informationen können Sie den Winterdienst-Informationen der Berliner Ordnungsämter entnehmen.

Bitte beachten Sie auch das Verbot der Verwendung von Auftaumitteln.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert zusätzlich über die aktuelle Rechtslage zum Thema Straßenreinigung.

Gesetze / Vorschriften