Statistik
Stand: 15.03.2012
- Um die gesetzgebenden Körperschaften, die Öffentlichkeit und die Organe der Justizverwaltung mit dem notwendigen statistischen Material versorgen zu können, werden bei den Gerichten für bestimmte Verfahren bei Eingang Zählkarten angelegt. Diese sind, sobald das Verfahren bezüglich aller Beteiligten und aller Ansprüche in der Instanz erledigt ist, auszufüllen und monatlich an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu übermitteln. Nach einem bundeseinheitlich koordinierten Tabellenprogramm bereitet das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Zählkarten auf und stellt die Ergebnisse den Behörden der Justizverwaltung zur Verfügung.
- Auf der Grundlage der ausgewerteten Eingangszahlen wird u.a. der künftige Personalbedarf nach einem bundeseinheitlichen System (PEBB§Y) ermittelt und die Geschäftsverteilung für die Zivil- und Strafsenate erstellt (Geschäftsplan).
- Verfahren der Berufungs- und Beschwerdeinstanz vor dem Kammergericht 2007-2011;
- bis IV. Quartal 2011:
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