Elektronischer Rechtsverkehr

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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Rechtsverkehr/Rechtsprechung

  • Für fristwahrende Schriftsätze in Gerichtsverfahren verwenden Sie bitte ausschließlich einen zur elektronischen Einreichung zugelassenen Übermittlungsweg.
  • Handschriftlich unterschriebene Dokumente können Sie auch per Briefpost oder Telefax übersenden.
  • Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden sind seit dem 1. Januar 2022 zur Einreichung sämtlicher Schriftsätze auf elektronischem Weg verpflichtet, § 130d ZPO.

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Verwaltungsangelegenheiten

In Verwaltungsangelegenheiten unterliegt die Einreichung von Schriftsätzen grundsätzlich keinen Formvorschriften.

  • Hinweise zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen und Anlagen bei den ordentlichen Gerichten Berlins

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