Inhaltsspalte
Familiensachen
- Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,
- Amtsgericht Pankow/Weißensee,
- Amtsgericht Schöneberg sowie bei dem
- Amtsgericht Köpenick
bestehen Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte).
In Familiensachen gelten folgende örtliche Zuständigkeiten:
** In Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe ist der gemeinsame Aufenthaltsort der Ehegatten oder der Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern, notfalls der Aufenthaltsort des Antragsgegners maßgeblich.
** In das Umgangs- und Sorgerecht, den Unterhalt und die Abstammung von minderjährigen Kindern betreffenden Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen Kindes oder der seines gesetzlichen Vertreters entscheidend.
** Für die Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow/Weißensee, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow/Weißensee (Zweigstelle Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin) zuständig.
** Für die fünf Bezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Kreuzberg ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig.
** Für seinen eigenen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen zuständig.
** Ab dem 01.03.2016 ist das Amtsgericht Köpenick für Familiensachen in seinem eigenen Gerichtsbezirk zuständig.
Sonderzuständigkeiten:
** Das Familiengericht Schöneberg ist zuständig für:
*** Familiensachen bei fehlendem inländischen Wohnsitz
*** Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption eines Kindes unter 18 Jahren
** Das Amtsgericht Pankow/Weißensee ist ferner für Entscheidungen des Familiengerichts nach den §§ 5 bis 8 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes zuständig.
*** Hierzu zählen u.a. Entscheidungen über:
*** gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes
*** die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
*** das Recht zum persönlichen Umgang nach erfolgter Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin
*** die Vollstreckbarerklärung
*** eine gesonderte Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens.