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Der Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA")

Stand 08.03.2012

Die Senatsverwaltung für Justiz hat einen Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen („SamBA") eingerichtet. In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen im Bereich der Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe, Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Organisationen mit entsprechenden Ziel-setzungen können sich mit dem Antragsformular um Zahlungen aus dem Sammelfonds bewerben. Sie müssen im Zeitpunkt der Antragstellung in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis der förderungsberechtigten gemeinnützigen Organisationen eingetragen sein (Merkblatt). Die Verteilung der in den Sammelfonds einfließenden Gelder erfolgt quartalsweise durch ein Entscheidungsgremium. Anträge und Zahlungen werden veröffentlicht. Nicht berücksichtigte Anträge verfallen nach dem Quartalsende ohne weitere Mitteilung.

Gemeinnützige Organisationen, welche in das bei dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten geführte Verzeichnis eingetragen sind, können nach wie vor durch Zahlungsauflagen direkt, zweckungebunden und ohne das Erfordernis einer zusätzlichen Antragstellung begünstigt werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Allgemeinen Verfügung vom 25. Januar 2010 (ABl. S. 182).




Antragsformular

Antragsformular

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AV vom 25. Januar 2010

AV vom 25. Januar 2010

Allgemeine Verfügung über die Einrichtung eines Sammelfonds für Geldbeträge zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen (§ 153a StPO, § 56b StGB, §15 GnO) vom 25. Januar 2010    mehr »

Merkblatt

Merkblatt

über die Verfahrensweise bei der Zuwendung von Geldbußen an gemeinnützige Organisationen   mehr »

Diese Vereinigungen haben bisher Geldbeträge erhalten

Diese Vereinigungen haben bisher Geldbeträge erhalten

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106, 187, 204, M48
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Zugang über die Elßholzstraße, Eingang 3.

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