Pressemitteilung
Berlin, den 18.12.2012
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstraße 30 - 33, 10781 Berlin
Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2013 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.
Die neuen Leitlinien sind hier im Volltext verfügbar:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/formularserver/familiensachen/unterhalt.html
Hintergrundinformationen zu den Änderungen:
Ab Anfang kommenden Jahres wird das Kammergericht entsprechend der vom OLG Düsseldorf am 5.12.2012 veröffentlichten Änderung der Selbstbehaltsbeträge diese sowie die damit korrespondierenden Mindestbehaltssätze anwenden. Die geänderten Werte sind in 15.1., 18., 21.-23. und im Anhang III. der Leitlinien eingearbeitet.
Im Übrigen gelten die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Kammergerichts nach dem Stand vom 1. Januar 2012 unverändert fort.
Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, - 2290)
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