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Landgericht Berlin: Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler wegen Zerstörung seines Bildes bei Sanierungsmaßnahmen (PM 05/2012)

Pressemitteilung
Berlin, den 07.02.2012

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Der Versuch eines Künstlers, gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen, ist heute vor dem Landgericht Berlin gescheitert: Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Der Künstler hatte beanstandet, eine Sanierungsfirma habe im Auftrag des Landes Berlin sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ absichtlich vernichtet und so sein Urheberpersönlichkeitsrecht daran verletzt: Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei „irreversibel zerschnitten“ worden.

Dem ist das Landgericht nicht gefolgt. Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.


Landgericht Berlin, Urteil vom 7. Februar 2012
- 15 O 199/11 -

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
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