Ein Grund für das Nichtbestehen einer Klausur im Examen besteht auch darin, dass grundlegende Techniken nicht beherrscht werden. Die Brandenburger und die Berliner Ausbildungsbehörde haben aus diesem Grunde im Rahmen eines „Workshops“ mit erfahrenen AG-Leiterinnen und AG-Leitern in den nachfolgenden Texten bestimmte Probleme und immer wiederkehrende Fehler notiert. Wir hoffen, dass diese Texte – die nicht alle Gebiete abdecken – künftig dazu beitragen, Fehler zu vermeiden, Ängste abzubauen und Wissen zu schaffen. Die Texte selbst folgen keinem einheitlichen Schema und haben auch jeweils eine andere Herangehensweise. Übersicht:
| Stoffgebiet | Staatliche Sichtweise | Anwaltliche Sichtweise |
|---|---|---|
| Zivilrecht | Allgemeine Hinweise zur Klausur im Zivilrecht (staatliche Sicht) | --- |
| Strafrecht | Grundlagen der Klausurtechnik in der strafrechtlichen Klausur aus staatlicher und anwaltlicher Sicht |
Grundlagen der Klausurtechnik in der strafrechtlichen Klausur aus staatlicher und anwaltlicher Sicht |
| Verwaltungsrecht | Allgemeine Hinweise zur Klausur im Öffentlichen Recht | Allgemeine Hinweise zur Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht |
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