Letzte Aktualisierung: 23.05.2012
Zusatzangebote - Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
Eine neue Veranstaltung wird angeboten, und zwar zum Thema „Kommunikationstraining“. Nähere Informationen zu der Veranstaltung und das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsübersicht.
Pflichtklausurenkurs 05FEB11
Die Termine zur Besprechung der strafrechtlichen Klausuren - anwaltliche und staatliche Sicht - des Pflichtklausurenkurses 05FEB11 bei Herrn VRiVG Wolke wurden verändert. Die Klausur aus staatlicher Sicht wird besprochen am Freitag, 15.06.2012, im Raum 6102 und die Klausur aus anwaltlicher Sicht wird besprochen am Mittwoch, 20.06.2012, in Raum 6004 jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Tiergarten in der Kirchstr. 6 in Berlin-Tiergarten. Bitte beachten Sie die geänderte Übersicht.
Zusatzangebote - Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
Neue Veranstaltungen werden angeboten, und zwar zum Thema „Verständlichkeit, Klarheit, Prägnanz – Gutes Deutsch für Juristen“, „Kommunikation im Streitfall" und "Kommunikationstraining – „Erfolgreich kommunizieren“". Nähere Informationen zu den Veranstaltungen und das Anmeldeformular können Sie der Veranstaltungsübersicht entnehmen.
Neue Pflichtklausurenkurse 01 – 12FEB11
Die Klausur- und Besprechungstermine für die vorgenannten neuen Kurse, die in der Zeit vom 01.06. bis 31.08.2012 stattfinden werden, können Sie ab sofort der Übersicht entnehmen.
Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer
Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in dem Fall einer Arbeitnehmerin des Landes Brandenburg entschieden, dass die in § 26 TVöD angeordnete Staffelung der Urlaubsdauer nach Lebensalter ein Verstoß gegen das Gebot der Diskriminierung wegen des Alters darstellt.
Die Entscheidung des BAG bezieht sich auf den Tarifvertrag für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Ob § 4 Abs.1 Erholungsurlaubsverordnung, der für Sie als Referendarinnen/Referendare über § 10 Abs.3 Satz 1 JAG Anwendung findet, nach der gerichtlichen Entscheidung im Gesetzgebungsprozess anzupassen sein wird, hängt zunächst von einer Auswertung der Urteilsgründe und sodann von der Einschätzung der insoweit für das Land Berlin zentral zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport ab.
Das Ergebnis der Prüfung muss zunächst abgewartet werden. Bis auf Weiteres findet § 4 Abs.1 Erholungsurlaubsverordnung in seiner geltenden Fassung Anwendung.
Zu gegebener Zeit erhalten Sie weitere Information.
(Stand: 03.05.2012)
Schwarzes Brett
Derzeit gibt es Probleme mit dem Zugriff auf unser Forum. An der Behebung des Problems wird gearbeitet. Wann das Forum wieder zur Verfügung steht kann momentan noch nicht eingeschätzt werden.(Stand: 20.03.2012)
18. DRK-Kurs im Humanitären Völkerrecht
Das Deutsche Rote Kreuz, Generalsekretariat, veranstaltet unter Mitwirkung des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum, vom 29. Juli bis 04. August 2012 in Berlin den 18. DRK-Kurs im Humanitären Völkerrecht. Bewerbungen sind bitte bis 15. Mai 2012 an die im nachstehenden Flyer genannte Anschrift zu richten. Weitere Informationen können Sie diesem und dem ebenfalls nachstehenden DRK-Ankündigungstext entnehmen.
Hinweis: Dieser Kurs ist als sonderurlaubsfähig nach der Sonderurlaubsverordnung anerkannt. Eine Beteiligung an den Kosten durch die Ausbildungsbehörde kann nicht erfolgen.
Einführungsveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften in der Rechtsanwaltsstation
Ab 01.01.2012 findet die Einführungsveranstaltung Rechtsanwalt nicht mehr als dreiwöchige Blockveranstaltung statt.
Stattdessen wird für jedes Fachgebiet (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) eine einwöchige Einführungsveranstaltung mit einer sich daran anschließenden sechswöchigen Arbeitsgemeinschaft eingerichtet.
Wie bisher teilt die Rechtsanwaltskammer Berlin zu gegebener Zeit die genauen Termine mit.
Übertragung der Aufgaben der Familienkasse für die Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin von der Abrechnungsstelle bei dem Referat für Referendarangelegenheiten auf das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA)
Gemäß Senatsbeschluss NR. S-1308/2008 wird die Zuständigkeit der Familienkasse der Justiz (Zahlung des Kindergeldes) mit Wirkung vom 1. September 2011 vom Referat für Referendarangelegenheiten auf die Landesfamilienkasse des Landesverwaltungsamtes (LVwA) übertragen.
Wegen der Einzelheiten der Übertragung wird auf das nachstehende Informationsschreiben der hiesigen Familienkasse verwiesen.
Infoschreiben zur Übertragung der Aufgaben der Familienkasse laden »
(11.08.2011; Infoschreiben Uebertragung der Aufgaben der Familienkasse, 18463 Bytes)Nutzung der Raucherhöfe im Landgericht - Dienststelle Littenstraße -
Die Verwaltung des Landgerichts - Dienststelle Littenstraße - weist darauf hin, dass nur die Höfe V und X als Raucherhöfe deklariert sind. Des weiteren wird eindringlich darum gebeten, die aufgestellten Aschenbecher zu benutzen und auch Zigarettenstummel darin zu entsorgen. Bitte leisten Sie den Anweisungen des Präsidenten des Landgerichts Folge, ansonsten könnte dieser sein Hausrecht ausüben und uns die Nutzung der Räume untersagen.
Krankmeldungen und sonstige Verhinderungen von Referendarinnen und Referendaren
Bitte beachten Sie die veränderte Verfahrungsweise:
Krankmeldungen und sonstige Verhinderungen sind unverzüglich telefonisch an das Referat für Referendarangelegenheiten (Registratur E) und zusätzlich an die jeweilige Ausbildungsstelle (z. B. Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörde, Rechtsanwalt) zu richten.
Bei länger als drei Kalendertage (nicht: Arbeitstage) währender Erkrankung ist am vierten Tag ein ärztliches Attest bei dem Referat für Referendarangelegenheiten einzureichen, das Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst hat den Verlust der Dienstbezüge (§ 9 BBesG, § 59 Abs. 2 LBG i. V. m. § 10 Abs. 3 S. 1 JAG vom 23. Juni 2003, GVBl. S. 232) sowie unter Umständen Disziplinarmaßnahmen zur Folge.
Die Präsidentin des Kammergerichts
Dezernat Aus-
und Fortbildung,
-Referat für Referendarangelegenheiten-
Fahrverbindungen
S-Bahnhof:
S-Bhf. Schöneberg:
S1, S41, S42, S46
S-Bhf. Innsbrucker Platz:
S41, S42, S46
U-Bahnhof:
U Bayerischer Platz:
U7, U4
U Rathaus Schöneberg:
U4
Bushaltestelle:
Rathaus Schöneberg:
M46 und 104



