Studie: Evaluierung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)

Verwaltungsvorschrift

Seit dem 1. Januar 2013 gilt für alle Landesverwaltungen und landeseigenen Unternehmen die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt.

Im Jahr 2015 wurde die Umsetzung der VwVBU erstmals umfassend evaluiert. Schwerpunkt der Evaluierung lag dabei auf der Anwendung der Verwaltungsvorschrift durch die rund 2.000 vorwiegend dezentral organisierten Beschaffungsstellen und den mit der Anwendung verbundenen Hemmnissen und Herausforderungen. Hierzu wurde eine größere Anzahl an Beschaffungsstellen schriftlich, persönlich im Rahmen von Schulungen sowie in Einzelgesprächen individuell befragt. Zusätzlich wurden Anmerkungen von Anbietern und Auftragnehmern berücksichtigt. All diese Hinweise wurden mit Hilfe einer sogenannten SWOT-Analyse systematisch ausgewertet und hinsichtlich der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken eingeordnet. Darauf aufbauend wurden konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt, die zur verstärkten Nutzung der VwVBU beitragen sollen.

Die unten stehende Grafik zeigt auf einen Blick die wichtigsten Ergebnisse der SWOT-Analyse und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen.

  • Stärken
    • Eindeutige Begriffe
    • Beschaffungsbeschränken einfach zu verwenden
    • Abdeckung vieler Leistungen durch Leistungsblätter
    • Einfache Einbindung von Leistungsblättern in Ausschreibungen
    • Leichte Anwendbarkeit von Lebenszykluskosten
    • Einfache Dokumentation
    • etc.
  • Schwächen
    • Mehraufwand gegenüber konventioneller Beschaffung
    • Überprüfung Nachweise zur Einhaltung der Umweltschutzanforderungen oft schwierig
    • Entwicklung von Umweltschutzanforderungen für Produkte / Dienstleistungen ohne Leistungsblätter häufig nicht möglich
    • Anwendung VwVBU unter Wertgrenze von 10.000 € selten
    • etc.
  • Handlungsempfehlungen
    • Vereinfachung materialbezogener Umweltschutzanforderungen
    • Erstellung weiterer Leistungsblätter und Rechentools
    • Zentrale Vergabestelle mit Webshop
    • Schulungen
    • Absenkung Wertgrenze
    • etc.

Die Gutachter bescheinigen der VwVBU einen sehr hohen Bekanntheitsgrad bei den Berliner Beschaffungsstellen. Oberhalb der jeweils geltenden Wertgrenzen in Höhe von 10.000 Euro werde die VwVBU im Regelfall bereits angewendet. Sehr positiv zu werten ist auch die hohe Bereitschaft der Beschaffungsstellen, umweltverträglich zu beschaffen, da laut einer aktuellen Studie unseres Hauses relevante Kosteneinsparungen und Umweltentlastungen erzielt werden können.

Diesen Stärken stehen jedoch auch Schwächen gegenüber. Oftmals ist die Qualifikation der Beschaffungsstellen bezogen auf die Beurteilung der Umwelteigenschaften von Produkten nicht ausreichend. Dies führt häufig zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung von Produkten oder von Bietern vorgelegten Nachweisen zur Einhaltung der Umweltschutzanforderungen.

Um diese Schwächen zu reduzieren, empfehlen die Gutachter, die Angebote zur Qualifizierung der öffentlichen Beschaffer weiter auszubauen. Um das spezifische Fachwissen optimal zu nutzen und zusätzlich Kosteneinsparungen zu erzielen, wird als wichtige Handlungsempfehlung die Einrichtung von zentralen Vergabestellen mit Webshop empfohlen. Die zentralen Vergabestellen könnten umweltverträgliche Produkte auf einer webbasierten Bestellplattform anbieten und den dezentral organisierten Beschaffungsstellen zur Verfügung stellen. Auch die Absenkung der derzeit geltenden Wertgrenze von 10.000 Euro für die Anwendung der VwVBU kann dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Vorteile der umweltfreundlichen Beschaffung noch besser zu nutzen.

Die Studie empfiehlt, mit der Umsetzung kurzfristig realisierbarer Handlungsempfehlungen zu beginnen, um schnelle Erfolge zu generieren. Komplexere Maßnahmen sollten sukzessive umgesetzt werden.

  • Endbericht Evaluierung Kurzfassung

    PDF-Dokument (295.1 kB)

  • Endbericht Evaluierung Langfassung

    PDF-Dokument (850.2 kB)