Beschaffungsbeschränkungen

Die Beschaffung bestimmter Produkte oder Materialien wird durch die VwVBU ausgeschlossen. Zudem werden für einige Materialien technische Spezifikationen aufgeführt.

Durch die Vorgaben der Beschaffungsbeschränkungen sollen u. a. nur
  • nachhaltiges Holz,
  • emissionsarme Baumaschinen,
  • Mehrweggetränkeverpackungen,
  • lärmarme Laubbläser,
  • schadstoffarme Holzschutzmittel
  • sowie Produkte mit geringen Emissionen (z. B. Spanplatten)
    beschafft werden.

Bei der Erstellung von Leistungs-/Aufgabenbeschreibungen sind die verbindlichen Beschaffungsbeschränkungen der VwVBU bei allen Beschaffungsvorgängen einzuhalten – unabhängig davon, ob ein Leistungsblatt vorliegt.

Die vollständigen Beschaffungsbeschränkungen finden Sie unter Nummer 5 der VwVBU.

  • Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU

    PDF-Dokument (298.6 kB)