Beschaffung von Pkw

Der Inhalt dieser Unterseite wird aktuell überarbeitet und ist nicht mehr durchgängig aktuell. Die Ergebnisse des Projekts „Entwicklung von geeigneten Instrumenten für die umweltverträgliche Beschaffung von Pkw durch öffentliche Stellen“ sind bereits jetzt zu finden unter

Deren Nutzung bei der Verfahrensvorbereitung (inkl. Vorüberlegungen nach Punkt 6. VwVBU) wird bereits jetzt zur Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben von BerlAVG, KrW-/AbfG Bln sowie EWG Bln empfohlen.

Für Fahrzeugbeschaffungen, bei denen die Schwellenwerte der Vergabeordnung (221.000 Euro für öffentliche Auftraggeber, 443.000 Euro für Sektorenauftraggeber) überschritten werden, muss zusätzlich das neue Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG (BGBl. I S. 1691)) berücksichtigt werden.
Neben den Anforderungen im Gesetz sind die darüber hinaus gehenden Umweltstandards der VwVBU auch bei diesen Beschaffungen zu beachten.
Für Fahrzeugbeschaffungen unterhalb der Schwellenwerten gilt die VwVBU unverändert.

Pkw an der Ladestation

In Berlin ist die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) an vielen Hauptverkehrsstraßen sehr hoch, oft doppelt so hoch wie in innerstädtischen Wohngebieten ohne direkten Verkehrseinfluss. Zum Schutz der Gesundheit soll seit 2010 der Grenzwert für NO2 eingehalten werden, der in Europäischen Luftqualitätsrichtlinien bereits 1999 festgelegt wurde. Dieser Grenzwert konnte in Berlin nun erstmals im Jahr 2020 eingehalten werden, an einigen Straßen allerdings so knapp, dass weitere Emissionsminderungen notwendig sind.

Etwa 75 % der hohen Luftbelastung stammen aus dem Berliner Straßenverkehr. Kraftfahrzeuge sind damit die mit Abstand wichtigste Quelle für die Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte. Ursächlich ist dabei der hohe Stickoxidausstoß von Dieselfahrzeugen, sowohl von Lkw als auch in zunehmendem Maß durch Pkw. Denn durch die Manipulationen an den emissionsmindernden Systemen bei Diesel-Pkw ist der Ausstoß dieser Fahrzeuge trotz verschärfter Grenzwerte lange Zeit nicht gesunken. Selbst einige Diesel-Pkw der ersten Generation der Euronorm 6 emittieren immer noch genauso viel Stickoxide wie Fahrzeuge, die vor 20 Jahren auf den Markt kamen. Dies betrifft leider auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Erst mit den neusten Fahrzeuggenerationen der Euronormen Euro 6d-temp und 6d halten Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte auch im realen Verkehr weitgehend ein. Diesel-Pkw emittieren nun nicht mehr das 10- bis 15-fache an Stickoxiden wie vergleichbare Otto-Pkw, aber immer noch etwa doppelt so viel.

Der Straßenverkehr verursacht zudem fast ein Viertel der CO2-Emissionen in Berlin und ist damit nach der Gebäudebeheizung die wichtigste Quelle.

Um sowohl die Luftqualität zu verbessern als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, verfolgt das Land Berlin konsequent das Ziel, den Fuhrpark des Landes sowie der Körperschaften und der Anstalten sukzessive auf emissionsarme Fahrzeuge umzustellen.

Hierzu dienen die Umweltstandards in den Leistungsblättern 4.1 und 4.2 in Anhang I der VwVBU.

Ziel ist die bevorzugte Beschaffung von Elektrofahrzeugen.

Ist dies für den Einsatzweck nicht möglich oder mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, sollen Hybridelektrofahrzeuge oder Fahrzeuge mit Erdgasantrieb beschafft werden.

Auf die Beschaffung von Diesel-Pkw soll verzichtet werden.

Bei der Beschaffung sind für Elektrofahrzeuge die Vorgaben zum Energieverbrauch und für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor die Vorgaben zum Ausstoß von Stickoxiden und CO2 zu beachten.

Um den Beschaffungsstellen die Anwendung der Umweltstandards zu erleichtern, werden hier zusätzliche Informationen zu folgenden Aspekten bereitgestellt.

  • Rechtlicher Rahmen: Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

    Für Fahrzeugbeschaffungen, bei denen die Schwellenwerte der Vergabeordnung (VgO) überschritten werden, muss bei neuen Ausschreibungen ab 2. August 2021 zusätzlich das neue Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG (BGBl. I S. 1691)) berücksichtigt werden. Es dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie (EU)2019/1161 (Clean Vehicle Directive).
    Die Richtlinie (EU)2019/1161 ersetzt die bisherige EU-Richtlinie (2009/33/EG) über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.
    Für öffentliche Auftraggeber beträgt der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen derzeit (August 2021) 214.000 €.

    In dem Gesetz werden Definitionen für saubere bzw. emissionsfreie Fahrzeuge aufgestellt. Diese sauberen Fahrzeuge müssen die im Gesetz festgelegten Quoten an der Zahl aller im Rahmen europaweiter Ausschreibungen während eines Referenzzeitraums beschafften Fahrzeugen erreichen (Mindestziele). Die Mindestziele zielen auf den Ausstoß von Luftschadstoffen und CO2 bzw. den Einsatz alternativer Antriebe. Für andere Kriterien, z.B. Lärm, gelten auch für diese Beschaffungsvorgänge die Umweltstandards der VwVBU.
    mehr im Informationsschreiben: Berliner Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (pdf, 101 kB).

    Für Fahrzeugbeschaffungen und Verkehrsdienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte der VgO gelten die Umweltstandards der VWVBU (s. Beschaffungsbeschränkungen und Leistungsblätter 4.1 und 4.1) in vollem Umfang. Für begründete Ausnahmefälle kann gemäß der bestehenden Härtefallklausel nach Nr. 11 der VwVBU von den Anforderungen abgewichen werden.
    Vor Anwendung der Härtefallregelung wenden Sie sich vorab an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität Verbraucher- und Klimaschutz, Referat I C 56 (030 9025-2390, E-Mail: volker.schlickum@senumvk.berlin.de), um die weiteren Schritte zur Beschaffung von anderen emissionsarmen Fahrzeugen festzulegen.

  • Vorüberlegungen und Bedarfsermittlungen zur Pkw-Beschaffung

    Gemäß den Vorgaben der VwVBU sind am Anfang des Beschaffungsprozesses zunächst die Mobilitätsbedürfnisse zu prüfen:

    • Welche Aufgabenstellung soll erfüllt werden?
    • Ist für die Aufgabenerfüllung die Beschaffung eines neuen Pkw notwendig oder könnte auch eine der folgenden Alternativen geeignet sein
      • Einsatz von Fahrrädern/ Elektro-Fahrrädern, ggf. als Lastenrad?
      • erstärkte Nutzung des ÖPNV und Bahn?
      • Gemeinsame Nutzung eines Fuhrparks durch mehrere Verwaltungsstellen?
      • Mietwagen oder Carsharing?
      • Leasing?
    • Welche Fahrleistung ist zu erwarten: tägliche Kilometerleistung, Jahresfahrleistung?
    • Wo wird das Fahrzeug überwiegend eingesetzt: ausschließlich / überwiegend im Stadtverkehr oder auch Nutzung außerhalb Berlins, z. B. für Dienstreisen?
    • Welche Fahrzeugart, Fahrzeuggröße und Motorleistung ist für die Aufgabenerfüllung notwendig?
    Um diese Fragen zu beantworten, sollte die Nutzung des bestehenden Fuhrparks untersucht werden:
    • Welcher Fuhrpark steht aktuell zur Verfügung?
    • Für welche Fahrzwecke werden die Fahrzeuge derzeit verwendet?
    • Wie ist er ausgelastet?
    • Welche Kosten verursacht er?
    • Wie hoch ist der personelle Betreuungsaufwand?

    Das von der Europäischen Kommission finanzierte Projekt „Clean Fleets“ unterstützt Behörden und Fahrzeugflottenbetreiber bei der Beschaffung oder dem Leasing von sauberen und energieeffizienten Fahrzeugen. Die Informationen sind zwar nicht mehr ganz neu, aber immer noch interessant und hilfreich: siehe clean-fleets.eu/ (Leider gibt es einige der Informationen nur in Englisch.)

  • Beschaffung von Elektrofahrzeugen

    Die Elektromobilität ist ein zentrales Element einer nachhaltigen Energie- und Verkehrspolitik. Sie ist ein wichtiger Baustein des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms, weil sie die Umstellung auf eine kohlenstofffreie Mobilität ermöglicht.

    Elektrofahrzeuge selbst sind zudem frei von schädlichen Abgasen und sehr leise. Damit können Elektrofahrzeuge zur lokalen Reduzierung der Luft- und Lärmbelastung in Berlin beitragen.
    Die Umweltvorteile ergeben sich im vollen Umfang jedoch nur, wenn Ladestrom aus regenerativen, emissionsarmen Stromquellen stammt!

    Für viele Anwendungsfelder im kommunalen Einsatz sind Elektrofahrzeuge hervorragend geeignet. Gerade bei Kurzstreckenfahrten, bei denen häufig Verbrennungsmotoren nicht einmal auf ihre Betriebstemperaturen kommen und daher überproportional viele Schadstoffe ausstoßen, zahlt sich die Umweltfreundlichkeit von Elektrofahrzeugen besonders aus. Durch Rekuperation beim Bremsen wird zudem gerade im Stadtverkehr ein Teil der Energie zurückgewonnen.

    Betriebswirtschaftlich können Elektrofahrzeuge durch ihre niedrigen Betriebskosten und den geringeren Wartungsaufwand punkten. Bei hohen jährlichen Fahrleistungen (ab etwa 25.000 km pro Jahr) kann damit sogar der hohe Anschaffungspreis kompensiert werden.

    Welche Umweltschutzanforderungen sind bei der Beschaffung eines Elektrofahrzeugs im Rahmen der VwVBU zu beachten?

    • Der Energieverbrauch für das Fahrzeug laut Herstellerangaben darf gemäß Rundschreiben 19 kWh/100 km nicht übersteigen.
    • Der Strom zur Ladung des Elektrofahrzeugs soll aus regenerativer Erzeugung stammen, d.h. der Strombezug für die Ladestation sollte geprüft und ggf. angepasst werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass alle öffentlichen Liegenschaften mit Strom aus regenerativen Quellen versorgt werden.
    • In der Regel reicht für den Einsatz in der Stadt die nächtliche Ladezeit, so dass für Dienstfahrzeuge eine Ladestation beim Dienstgebäude zur Verfügung stehen soll.
    • Eingaben für die Berechnung der Lebenszykluskosten nach Anhang 4 der VwVBU:
      • Art des Kraftstoffs: Elektrizität
      • Kraftstoffverbrauch: Angabe des Energieverbrauchs in kWh/100 km
      • Referenzkraftstoff: hier ist „Diesel“ und der Preis für Diesel-Kraftstoff einzugeben

    Hinweis: Aus dem Tool ergeben sich für Elektrofahrzeuge nicht die realen Energiekosten, sondern Kosten, die auf den Referenzkraftstoff normiert wurden.

    • Für die Auswahl eines Elektrofahrzeugs ist die erforderliche Reichweite einer Batterieladung anhand des Einsatzzwecks und der zu erwartenden täglichen Fahrleistungen abzuschätzen. Zu berücksichtigen ist, dass die Reichweite in der Praxis meist deutlich kleiner ist, als vom Hersteller angegeben. Oft liegt sie nur bei etwa 60 % der Herstellerangaben. Batteriebetriebene Fahrzeuge sind ohne Zwischenladung im Allgemeinen auf eine Streckenreichweite von 100-150 Kilometer begrenzt. Besonders im Winter ist die Reichweite in der Regel deutlich kleiner als angegeben. An heißen Tagen sinkt die Reichweite, wenn mit Klimaanlage gefahren wird.
      *Für eine optimale Nutzung des Fahrzeugs, insbesondere auch hinsichtlich einer möglichst großen Reichweite, sollte eine Schulung für eine optimierte Fahrweise eingeplant werden.

    Übersicht über das Angebot von Elektrofahrzeugen

    Eine Liste von Elektrofahrzeugen mit einem Basispreis bis 65.000 € hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Betreuung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge zusammengestellt: emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf (bafa.de)

    Die Liste enthält keine Angaben zum Energieverbrauch. Dieser kann bei den Herstellern abgefragt werden. Für ausgewählte Fahrzeuge wurde der reale Verbrauch vom ADAC gemessen: www.adac.de/ecotest.

    Förderung von Elektrofahrzeugen

    Der von der Bundesregierung gewährte Umweltbonus für Elektrofahrzeuge kann von Landesbehörden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des Landes Berlins sowie von Kommunalbehörden nicht in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt es auch Fördermöglichkeiten für kommunale Projekte (s. BMVI – Elektromobilität mit Batterie)

    Die Beschaffung von Nutzfahrzeugen inklusive der Ladeinfrastruktur kann vom Land über das Europäische Förderprogramm BENE gefördert werden. Details der Förderung sind auf der BENE Homepage veröffentlicht: Förderschwerpunkt 4 – Nachhaltige städtische Mobilität

    Kostenvergleich Elektroauto und andere Antriebe

    Elektrofahrzeuge sind in der Anschaffung deutlich teurer als konventionelle Fahrzeuge. Dies liegt vor allem am hohen Preis der Batterien. Andererseits sind die Betriebskosten meist niedriger, d. h. es fallen weniger Kosten für den “Kraftstoff” und für die Wartung an.

    Kostenvergleiche zeigen, dass gerade im Kleinwagensegment Elektrofahrzeuge bei langer Haltedauer immer konkurrenzfähiger werden.

    Für einen Kostenvergleich gibt es (neben der Berechnung der Lebenszykluskosten nach Anhang 4 der VwVBU) Berechnungstools, z. B. vom Öko-Institut unter emob-kostenrechner.oeko.de oder Elektroauto Preise: Kostenüberblick und Rechner für Elektroautos – EFAHRER.com (chip.de)

    Ladeinfrastruktur

    Um das Fahrzeug sicher und schnell laden zu können und den aufgewendeten Strom abrechnen zu können, sind Ladestationen notwendig. Empfohlen wird die Installation von Ladestationen auf dem Betriebsgelände oder z.B. in der Tiefgarage. Unterstützung bei der Schaffung der Ladeinfrastruktur bietet das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, siehe E-Mobilität.

    Daneben können auch öffentliche Ladestationen genutzt werden. Standorte und Erläuterungen zur Nutzung der Ladesäulen finden Sie z. B. unter: Elektrisch unterwegs auf Berlins Straßen – Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum

    Diese und weitere Ladesäulen können auch unter
    berlin.kauperts.de/Adressen/ladesauele
    oder mit Hilfe von Apps wie
    de.chargemap.com/about/us
    gesucht werden.

    Antworten auf weitere Fragen zur Nutzung von E-Fahrzeugen finden Sie unter: Fragen und Antworten.

    Für die Nutzung von öffentlichen Ladestationen sind stets Verträge mit Mobilitätsdienstleistern notwendig, über die die Abrechnung der Ladekosten erfolgt. Ladekarten für die be-emobil-Ladesäulen sind bei folgenden Dienstleistern erhältlich:
    The New Motion:
    newmotion.com/de_DE
    PlugSurfing:
    www.plugsurfing.com/de/
    ladenetz.de:
    www.ladenetz.de/laden
    Informationen zur Ladeinfrastruktur:
    hilfe.be-emobil.de/hc/de/sections/201061121-Standort

    Weitere Informationsquellen

  • Beschaffung von Hybridelektrofahrzeugen

    Kommt die Anschaffung eines rein batterie-elektrischen Fahrzeugs aufgrund des Einsatzzwecks oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage, ist bei der Beschaffung die Eignung von Hybridelektrofahrzeugen oder Erdgasfahrzeugen zu prüfen.

    Hybridelektrofahrzeuge kombinieren den Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor und einem Stromspeicher. Durch den Hybridantrieb lässt sich der Kraftstoffverbrauch senken, weil Brems- und Schwungenergie zurückgewonnen wird und der Motor zudem häufiger und länger in einem günstigen Wirkungsgradbereich läuft. Da der Verbrennungs- und der Elektromotor gemeinsam arbeiten können, kann der Verbrennungsmotor kleiner sein, ohne dass es zu Verlusten bei der Beschleunigung kommt. Auch dieses „Downsizing“ kann den Kraftstoffverbrauch reduzieren. Während bei sogenannten Mildhybrid-Fahrzeugen durch den eher kleinen Elektromotor nur der Verbrennungsmotor beim Anfahren und Beschleunigen unterstützt wird, können Vollhybridfahrzeuge auch kürzere Strecken von wenigen Kilometern rein elektrisch fahren. Die meisten der heute angebotenen Hybridfahrzeuge gehören zu dieser Kategorie. Plug-In-Hybride können zudem extern über eine Steckdose aufgeladen werden und sind damit in der Lage, bis zu circa 50 km rein elektrisch zu fahren.

    Im Sinne der VwVBU sind bevorzugt Plug-in-Hybride zu beschaffen.

    Dabei sind die Vorgaben zum Energie- und Kraftstoffverbrauch sowie den Schadstoffemissionen zu beachten. Letztere sind insbesondere kritisch, wenn es sich um Hybridfahrzeuge mit Dieselmotor handelt. Bei Otto-Motoren mit Direkteinspritzung sollte wie bei Dieselmotoren ein Partikelfilter gefordert werden, da diese Motoren sonst hohe Emissionen ultrafeiner Partikel aufweisen können.

    Gemäß der VwVBU müssen Plug-in-Hybridfahrzeuge eine Mindestreichweite im reinelektrischen Betrieb von 30 km erreichen. Diese Reichweite wird von den Herstellern angegeben und beruht auf der Größe der Batterie und dem Energieverbrauch im elektrischen Betrieb wie er bei der Typgenehmigung der Fahrzeuge gemessen und z. B. auch vom Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht wird.

    Plug-in-Hybride sollen CO2-Emissionen unter 50 g/km aufweisen. Derartige Fahrzeuge finden sich in der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA unter: Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (bafa.de)

    Auch bei diesen CO2-Emissionen werden die Werte verwendet, die bei der Typgenehmigung des Fahrzeuges bestimmt wurden.

  • Beschaffung von Erdgasfahrzeugen

    Kommt die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs aufgrund des Einsatzzwecks oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage, ist ein Erdgasfahrzeug eine gute ökologische und wirtschaftliche Alternative, mit der die Anforderungen der VwVBU erfüllt werden können.

    Erdgas ist ein schadstoffarmer Kraftstoff:

    Erdgas oder „Compressed Natural Gas“ (CNG) verbindet die geringeren Partikel- und Stickoxid-Emissionen des Benziners mit den Vorteilen des Diesels bei Betriebskosten und CO2-Ausstoß:

    Im Vergleich zu einem benzinbetriebenen Fahrzeug verursacht Erdgas (Methan) bei der Verbrennung bis zu 25 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2). Bei Kohlenwasserstoffen und bei den Stickoxiden sind die Emissionen im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen um bis zu 95 Prozent niedriger. Insbesondere Benzol und die Rußpartikel treten praktisch nicht in Erscheinung. Diese Stoffe sind für die menschliche Gesundheit besonders schädlich.

    Die Klimabilanz von Erdgasfahrzeugen lässt sich durch die Beimischung von Biogas weiter verbessern.

    Erdgas ist ein wirtschaftlicher Kraftstoff

    Erdgas als Kraftstoff wird aufgrund seiner ökologischen Vorteile steuerlich gefördert. Die ursprünglich bis 2018 befristete Steuerermäßigung wird gemäß Bundestagsbeschluss vom 1. Juni 2017 bis zum Jahr 2024 in voller Höhe weitergeführt und dann bis 2026 schrittweise abgebaut. Damit kostet Erdgas heute und auch in den nächsten Jahren nur etwa halb so viel wie Ottokraftstoff.

    Erdgasfahrzeuge eine verfügbare und erprobte Technik

    Etwa 20 verschiedene Modelle namhafter Hersteller sind zur Zeit als serienmäßige Erdgasfahrzeuge auf dem Markt, darunter auch Transporter. Eine Übersicht über verfügbare Erdgasfahrzeuge bietet z. B. der Landesinitiativkreis Erdgas mobil Berlin-Brandenburg unter: Erdgas als Kraftstoff – umsteigen und Vorteile erfahren

    Auch die Berliner Handwerkskammer veröffentlicht eine Liste leichter Lkw mit Gasantrieb unter: Umwelt & Energie – Handwerkskammer Berlin (hwk-berlin.de)

    Erdgasmotoren können grundsätzlich auch mit Otto-Kraftstoff (Benzin) betrieben werden. Erdgasfahrzeuge gibt es daher in zwei Ausführungen:

    • Monovalente Fahrzeuge sind auf den Betrieb mit Erdgas optimiert. Sie verfügen neben dem Gasdrucktank nur über einen kleinen Benzintank bis maximal 15 l, um im Notfall die nächste Erdgastankstelle erreichen zu können.
    • Bivalente Fahrzeuge verfügen über einen größeren Benzintank. Durch Betätigen eines Schalters oder automatisch kann der Betrieb zwischen den Kraftstoffen jederzeit gewechselt werden. Dadurch ist die Reichweite der Fahrzeuge vergleichbar mit konventionell angetriebenen Personenkraftwagen. Bivalente Fahrzeuge gelten nicht als Erdgasfahrzeuge im Sinne der VwVBU.

    Erdgasfahrzeuge haben kein Reichweitenproblem

    Mit einer Tankfüllung erreichen Erdgasfahrzeuge zwischen etwa 300 und 800 km. Der Tankvorgang ist genauso einfach und schnell wie bei konventionellen Fahrzeugen.

    Zum Betanken stehen in Berlin derzeit circa 20 Tankstellen zur Verfügung, in Berlin und Brandenburg zusammen sind es etwa 70 Tankstellen. Die Tankstellen sind einfach über Apps und das Internet zu finden z. B. unter:

    www.erdgas.info/erdgas-mobil/erdgas-tankstellen/tankstellenfinder/ oder unter www.gas24.de/cms/erdgastankstellen_in_berlin.html

    Achtung: Keine Flüssiggasfahrzeuge beschaffen!
    Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb sind weniger umweltfreundlich als Erdgasfahrzeuge und erfüllen nicht die Anforderungen der VwVBU. Flüssiggas (auch als Autogas bezeichnet) ist eine Mischung aus Butan und Propan aus der Verarbeitung von Erdöl und verbrennt ähnlich wie Benzin. Es hat gegenüber Benzin daher kaum Umwelt- und Klimavorteile.

  • Dieselfahrzeuge

    Sparsam, aber mit Schadstoffproblemen: der Dieselmotor.

    Dieselmotoren erreichen einen höheren Wirkungsgrad als Ottomotoren (Benziner) und stoßen bei gleicher Motorisierung theoretisch bis zu 15 Prozent weniger CO2 aus. Allerdings relativiert sich dieser Vorteil in der Praxis oft dadurch, dass Dieselfahrzeuge größer, schwerer und höher motorisiert sind.

    Der große Nachteil von Dieselfahrzeugen ist ihr hoher Ausstoß von Dieselrußpartikeln und Stickstoffoxiden (NOx).

    Durch den Einbau von Filtern konnte das Partikelproblem gelöst werden und moderne Diesel-Pkw emittieren heute auch im realen Betrieb teilweise weniger Partikel als Fahrzeuge mit Ottomotor mit Direkteinspritzung.

    Mit der Einführung von Abgastests im Straßenverkehr bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen im Rahmen der Abgasnormen Euro 6d-temp (ab 2019) und Euro 6d (ab 2021) konnten auch inzwischen auch die Emissionen von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen deutlich gesenkt werden.

    Der in der VwVBU vorgegebene maximale NOx-Emissionswert von 0,120 g/km wird inzwischen von Neufahrzeugen in der Regel eingehalten. Die Emissionen von Stickoxiden (NOx) und Partikeln eines Fahrzeugs werden in Feld Nummer 48.2 in der sogenannten Übereinstimmungsbescheinigung („CoC“-Papiere) angegeben. Diese Bescheinigung kann bei der Einholung von Angeboten vom Bieter angefordert werden.

    Jedoch stoßen auch die neusten Diesel-Pkw immer noch etwa doppelt so viel Stickstoffoxide aus wie Pkw mit Benzinmotor.

    Die Beschaffung von Diesel-Pkw ist daher auf Härtefälle zu beschränken, für die keine anderen geeigneten Fahrzeuge auf dem Markt verfügbar sind.

  • Pkw-Verbrauchslabel
    Pkw Label

    Seit 2011 muss für jeden zum Kauf oder Leasing angebotene Neuwagen ein Pkw-Label vorliegen. Es enthält die Effizienzklasse des Pkws, gibt den CO2-Ausstoß an und zeigt weitere Eckdaten wie etwa jährliche Kosten für Kraftstoff und Kfz-Steuer. So lassen sich Fahrzeuge leichter vergleichen.

    Welche Effizienzklasse ein Auto bekommt, ist abhängig von CO2-Ausstoß und Gewicht. Dies führt dazu, dass schwere Fahrzeuge mit entsprechend hohen CO2-Emissionen in der gleichen Effizienzklasse wie Kleinwagen mit niedrigem CO2-Ausstoß eingestuft werden. Daher wurden in der VwVBU zur Pkw-Beschaffung auch keine Effizienzklassen als Kriterium gewählt, sondern Höchstwerte für den CO2-Ausstoß vorgegeben. Dieser muss ebenfalls auf dem Label angegeben werden.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die Angaben in dem Label aus Messungen auf dem Prüfstand stammen. Im realen Betrieb ist der Verbrauch oft höher. Realitätsnähere Werte werden z.B. vom ADAC mit dem Ecotest gemessen. Da jedoch der ADAC längst nicht alle Fahrzeugmodelle vermessen hat, können für die Fahrzeugbeschaffung gemäß Rundschreiben die Herstellerangaben zum CO2-Ausstoß verwendet werden.

    Umfangreiche Informationen zum Pkw-Label finden sich unter : www.pkw-label.de