Fahrdienst WirMobil - Härtefallkommission

Mann schiebt Rollstuhlfahrerin in ein Auto

Für Menschen mit Behinderungen, die erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, gibt es in Berlin einen besonderen Fahrdienst, der für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung genutzt werden kann.
Die Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes ist seit dem 31. Juli 2001 in Kraft (GVBl. S. 322) und wurde zuletzt geändert mit Verordnung vom 16.09.2015 (GVBl. S. 349 vom 29.09.2015).

Härtefall- und Ehrenamtlichkeitsregelung

Für Härtefälle und ehrenamtlich Aktive, die den Fahrdienst nutzen dürfen, ist ein Härtefonds eingerichtet. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen entscheidet über den Nachweis als Härtefall oder der Ehrenamtlichkeit und die Verwendung der Mittel des Härtefonds. Maßgabe ist eine mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung abgestimmte Regelung zur Eigenbeteiligung von Härtefällen und von ehrenamtlich Aktiven, die den besonderen Fahrdienst nutzen. Laut Härtefall- und Ehrenamtlichkeitsregelung ist eine Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung als freiwillige Leistung möglich. Sie kann nicht eingeklagt werden.

Verfahren zur Härtefall- und Ehrenamtlichkeitsregelung

  1. Es müssen zunächst alle Beförderungsleistungen des Sonderfahrdienstes auf der Grundlage der Monatsabrechnung bezahlt werden. Die mögliche Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung – also ohne die für Sie zutreffende Grund-Eigenbeteiligung in Höhe von €2,05 bzw. €1,53 – muss monatlich durch einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Monatsrechnung sowie mindestens vor Erhalt der nächsten Monatsrechnung beantragt werden.
  2. Im Antrag muss der Härtefall für Menschen, die aus sozialen, besonderen behinderungspolitischen oder aus ihrer Wohnlage oder -situation bedingten Gründen mehr als acht Fahrten in Anspruch nehmen müssen, möglichst durch ein ärztliches Attest oder eine gleichartige Bescheinigung einer sozialen Einrichtung belegt werden.
  3. Für den Ehrenamtlichen muss die Bestätigung der Mitgliedschaft und Funktion in Gremien oder Vorständen von Organisationen und Initiativen, die sich für die Belange behinderter Menschen einsetzen, und – wenn möglich – die besondere soziale Bedürftigkeit beigelegt werden. Dies betrifft auch die Einladungen zu den jeweiligen Sitzungen.
  4. Die Angaben der persönlichen Bankleitzahl und Kontonummer sowie der Kundennummer sind unbedingt erforderlich.
  5. Dieser Antrag wird dann in der Härtefallkommission behandelt. Im Falle eines positiven Bescheides erfolgt eine sofortige Überweisung des Betrages auf das von Ihnen angegebene Konto. Lediglich eine ablehnende Entscheidung wird Ihnen von der Geschäftsstelle des Landesbeirates für Behinderte mitgeteilt.
  6. Für zugelassene Nutzer des Taxikontos trifft das Verfahren unter Berücksichtigung der Antragsbedingungen unter 2. ebenfalls zu.
  7. Ein nachgewiesener Missbrauch des Verfahrens führt zum sofortigen Verlust künftiger Antragsmöglichkeiten.

Ansprechperson

Für die Umsetzung der Härtefall- und Ehrenamtlichkeitsregelung ist die Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen zuständig. Ansprechpartner ist Herr Steffen Petzerling, er arbeitet der im Landesbeirat gebildeten Härtefallkommission zu. Diese Kommission entscheidet über Anträge auf Erstattung der erhöhten Eigenbeteiligung entscheidet.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr

Kontakt:

Tel.: (030) 9028-1657
Fax: (030) 9028-3128
E-Mail

Postanschrift:

Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen – LfB LB 1
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Weitere Informationen zum Fahrdienst

Weitere Informationen zum Berliner Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) unter dem Stichwort Menschen mit Behinderungen.