Informationen / Antragstellung

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Aktuelle Hinweise

Die Pankower Bezirksverordneten­versammlung (BVV) hat am 05.01.2018 beschlossen, der freien Kunst- und Kulturszene in Pankow eine Fördersumme von 30.000,00 € aus Mitteln des Bezirkskulturfonds zur Verfügung zu stellen (Drucksache-VIII-0177). Eingesetzt werden sollen die Mittel zur strukturellen Stärkung der Freien Szene.

Die Antragstellung für Maß­nahmen im Jahr 2025 ist voraus­sicht­lich ab August 2024 möglich. Die unten­stehen­den Förder­richt­linien können bereits zur Orien­tierung genutzt werden und be­halten ihre Gültigkeit.

Die Antragsfrist endet am Dienstag, 15. Oktober 2024.

Förderkriterien

Inhalte und Ziele
Ziel der Fördermaßnahme ist die Optimierung im Organisationsbetrieb von Kunst- und Kultur­ein­rich­tungen in freier Trägerschaft. Die Akteur*innen der Freien Szene arbeiten und finan­zieren sich häufig projekt­gebunden. Innerhalb der Projekt­förderungen sind Ausstattungs­kosten selten abzurechnen, so dass oft über private Mittel die Voraus­setzungen und Arbeits­grund­lagen für geförderte Projekte erst geschaffen werden müssen. Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kultur­szene und hat inso­fern ein immanentes Interesse an einer Verstetigung bzw. Erweiterung. Mit dem zusätz­lichen Förder­instrument wird eine Ergänzung geschaffen, die eine strukturelle Entwicklung unter­stützt. Ermöglicht werden einerseits technische und andere bewegliche Anschaffungen, andererseits Qualifizierungen und Organisations­beratungen.

Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Einrichtungen
  • zu einer Verbesserung im Betriebsablauf / bei den Arbeitsbedingungen beitragen,
  • eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
  • die Attraktivität des Ortes / des Angebotes für das Publikum erhöhen,
  • die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern,
  • die kulturelle Infrastruktur der Freien Szene im Bezirk Pankow stärken.

Art und Umfang der Finanzierung
Es handelt sich in der Regel um eine Festbetrags­finanzierung, die unabhängig von einer Projekt­förderung gewährt wird. Unterstützt werden im Bereich der strukturellen Stärkung der Kunst- und Kultur­szene Pankows Ausgaben für technische Ausstattungen und bewegliche Anschaffungen, die dazu beitragen, dass der Kunst- und Kultur­betrieb in den Einrichtungen bewahrt und optimiert werden kann. Darüber hinaus können die Förder­mittel für Qualifizie­rungen (Beratungen oder Weiter­bildungen im Bereich der Belange der Kunst- und Kreativ­wirtschaft) eingesetzt werden. Es sollen im Besonderen Investitionen ermöglicht werden, die nicht über Projekt­mittel finan­zier­bar sind. Ausge­schlossen ist die Unter­stützung baulicher Sanierungs­maßnahmen.

Die Höhe und Zusammen­setzung der jeweiligen Förder­summe sind abhängig von der Ge­samt­antrags­lage und der zur Verfügung stehenden Zuwendungs­mittel im betreffenden Haus­halts­jahr. Pro Einrichtung und Jahr kann ein Antrag eingereicht werden. Bei einer Gesamt­förder­summe von 30.000,00 € können für technische und bewegliche Ausstattungen Mittel ab 500,00 € bis maximal 7.500,00 € pro Antrag/pro Jahr bewilligt werden. Qualifizierungen können bis 500,00 € pro Einrichtung/pro Jahr unterstützt werden.
Sollten die Mittel nach Antrags­prüfung nicht vollständig ausgeschöpft werden, so fließen sie zurück in den Bezirks­kulturfonds.

Es können nur solche Investitionen getätigt werden, die neu angeschafft werden. Auch Teil­beträge können übernommen werden, wenn die Investitions­kosten die Förder­summe über­steigen und gewährleistet wird, dass die restliche Summe durch Eigenmittel / Drittmittel aufgebracht werden kann. Die Mittel sind an das Jähr­lichkeits­prinzip gebunden und müssen bis 31. Dezember des laufenden Jahres ausgegeben werden. Frühestmöglicher Beginn des Förderzeitraumes ist der 1. März des laufenden Jahres. Die Anschaffungen müssen in der Einrichtung sorgfältig gepflegt und inventarisiert werden.

Die Förderempfänger:innen sind in einem Verlauf von sechs Jahren verpflichtet, den Fach­bereich Kunst und Kultur im Bezirk Pankow darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die Aus­stattung nicht mehr in der Einrichtung genutzt wird (sei es durch Auflösung oder Umorien­tierung). Es wird dann mit dem Förderbeirat über eine Weiter­verwendung etwa in anderen Einrichtungen mehrheitlich abgestimmt.

Antragsteller:innen
Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultur­einrichtungen in freier Trägerschaft, die gegenwärtig keine Spiel­stätten­förderung im Sinne einer strukturellen Förderung (z.B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Zuwendungs­empfän­ger:innen können natürliche und juristische Personen sein.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über ein Antragsformular. Darin wird das Gesamtvolumen der Anschaffung bzw. geplanten Maßnahme genannt, das Investitionserfordernis und die erwünschte Optimierung in der Einrichtung erläutert.

Die Beantragung erfolgt zweistufig innerhalb der aktuellen Antragsfrist:

1.) unter Nutzung eines Online-Formulars zur Infrastrukturförderung inkl. Upload der u. g. Anlagen
sowie
2.) unter Einreichung des unterschriebenen Antragsformulars (dieses wird aus dem Online-Formular generiert) inkl. jeweils eines Ausdrucks der u. g. Anlagen.

Anlagen zum digitalen sowie anschließend postalisch übermittelten Antragsformular sind:
  • Beschreibung der Kultureinrichtung > formlos als PDF-Dokument
  • Beschreibung des Bedarfs / der geplanten Maßnahme inkl. Erläuterung folgender inhaltlicher Aspekte:
    – Welche Anschaffung / Dienstleistung soll für die Einrichtung erfolgen und warum?
    – Welche Ziele und Entwicklungen streben Sie dadurch an?
    – Welche potentiellen Dienstleister:innen sowie ggf. Kooperationspartner:innen und weitere Personen/Organisationen sind an der Umsetzung beteiligt? > formlos als PDF-Dokument
  • Finanzierungsplan > Vorlage zum Download .
  • drei Kostenangebote für die Anschaffung unter Berücksichtigung folgender Vorgaben:
    Anschaffungen mit einem Gesamtwert bis zu 1.000 Euro netto:
    – Formloser Preisvergleich desselben Produkts bzw. vergleichbare Leistungen bei mindestens drei unterschiedlichen Anbietern. Online-Preisvergleiche in Form von Ausdrucken oder Bildschirmfotos sind hier ausreichend.
    Anschaffungen mit einem Gesamtwert ab 1.000,01 Euro netto:
    – Es sind drei Vergleichsangebote für dasselbe Produkt bzw. vergleichbare Leistungen von unterschiedlichen Anbietern einzuholen. Die Angebote können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Ausdrucke von Internetangeboten werden nicht anerkannt.
  • ggf. Kopien von Vereinssatzung, Vereinsregisterauszug, GbR-Verträgen etc.
  • ggf. Vertretungsvollmachten bei Gruppenprojekten oder juristischen Personen
  • ggf. Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung

Das Online-Formular ist am Tag der Antragsfrist bis spätestens 23:59 Uhr abzusenden. Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Bitte drucken Sie die Zusammenfassung aus (Funktion „Druckversion“ unten rechts oder „Zusammenfassung drucken“) und/oder speichern Sie sie als PDF-Datei für den späteren Ausdruck.

Dieser Ausdruck ist um Datum und Unterschrift(en) sowie die o. g. Anlagen zu ergänzen und spätestens einen Werktag nach Ablauf der Antragsfrist per Post (es gilt der Poststempel) oder unter Nutzung des Hausbriefkastens einzureichen bei:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kunst und Kultur / SG Kulturförderung
Danziger Straße 101
10405 Berlin

Nur vollständig online und analog eingereichte Anträge werden bearbeitet. Anträge können nicht per E-Mail eingereicht werden.

Antragsfristen

Die Antragsunterlagen sind einzureichen:
  • bis zum 15. Oktober für das Folgejahr

Vergabe der Fördermittel

Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen Beirates.
Ein Anspruch des Antragstellers / der Antragstellerin auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Entscheidungen liegen voraussichtlich bis Ende Dezember vor. Die Mitteilung über die Förderentscheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderzwecken, wir verweisen auf unsere Information nach Art. 13 DS-GVO.

Dem Bezirk obliegt mit dem beauftragten Fachbereich Kunst und Kultur nach § 44 LHO die Begleitung und die Prüfung des Verwendungsnachweises. Es gelten die gesetzlichen Grundlagen zur Gewährung von Zuwendungen im Land Berlin.

Information und Beratung
Fachbereich Kunst und Kultur
Ansprechpartnerin:
Alexandra Heyden
Tel.: (030) 90295-3803

Downloads

  • Vorlage Finanzierungsplan

    Infrastrukturförderung

    XLSX-Dokument (24.3 kB) - Stand: 10/2022

  • Informationen zum Zuwendungsverfahren im FB Kunst und Kultur des BA Pankow von Berlin

    PDF-Dokument (902.8 kB) - Stand: 09/2023
    Dokument: Fachbereich Kunst und Kultur Pankow / Kulturförderung / Alexandra Heyden

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

    PDF-Dokument (132.8 kB) - Stand: 02/2020

  • Vorlage Verwendungsnachweis

    Infrastrukturfoerderung

    XLSX-Dokument (52.3 kB) - Stand: 03/2023

  • Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende

    PDF-Dokument (336.1 kB) - Stand: 11/2022

  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirksamt Pankow von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirkskulturfonds - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirkskulturfonds - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo Bezirkskulturfonds - BA Pankow - Amt für Weiterbildung und Kultur

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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  • Logo der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Logos der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Weiterere Logo-Varianten unter: www.berlin.de/sen/kulteu/service/logos/

  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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  • Logo Bezirkskulturfonds Berlin

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