Berechtigungsnachweis

Muster vom Berechtigungsnachweis

Seit Januar 2023 gibt es den Berechtigungsnachweis (ehemals berlinpass). Der Berechtigungsnachweis wird nach der Bewilligung Ihrer Leistungen nach dem SGB II automatisch an Sie verschickt.

Wenn Ihre Kinder im Berechtigungsnachweis fehlen, dürften diese grundsätzlich über einen berlinpass-BuT verfügen. Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Ausstellung des berlinpass-BuT beim Jobcenter zu beantragen.

Die Ausstellung des Berechtigungsnachweises erfolgt grundsätzlich nicht durch die Jobcenter, der Versand erfolgt zentral und zeitlich etwas verzögert nach der Bewilligung.

Wenn Sie Ihren Berechtigungsnachweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um einen Ersatz-Berechtigungsnachweis anzufordern.

Gerne können Sie hierfür auch unser Anforderungs- bzw. Kontaktformular in unserer Jobcenter App nutzen.

Weitere Hinweise zum Berechtigungsnachweis können dem Merkblatt entnommen werden:

  • Merkblatt SGBII und Wohngeld

    PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: 29.01.2024
    Dokument: SenASGIVA

Hinweise zum Berlin-Ticket S

Informationen zum Berlin-Ticket S finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten – Berechtigungs­nachweis Berlin-Ticket S der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Vereinfachtes Verfahren für die Nutzenden des Berlin Ticket S vom 19.01.2024 bis 31.12.2024

Um sicherzustellen, dass alle Anspruchsberechtigten das Sozialticket nutzen können, gilt seit dem 19.01.2024 wieder folgende Übergangsregelung:
  • Ein gültiger Leistungsbescheid (auch in Kopie) wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Bei diesen Fahrausweiskontrollen wird zusammen mit dem Leistungsbescheid auch immer das Personalausweisdokument kontrolliert.

Es steht Ihnen frei, den Leistungsbescheid (bzw. eine Kopie) in Teilen zu schwärzen. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen lesbar bleiben:

  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und
  • Bewilligungszeitraum.

Anderweitige Angaben, auch die Höhe des Leistungsbezugs und/oder Kontoangaben können geschwärzt werden.

Leistungsberechtigte Personen, die Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S haben können sich an die folgende Mailadresse wenden: BN-Berlin-Ticket-S@SenIAS.berlin.de.

Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.

Berechtigungsnachweis

Welche Vorteile bietet Ihnen der Berechtigungsnachweis?

Ermäßigungen für Inhaber des Berechtigungsnachweises gibt es in den folgenden Bereichen:

Öffentlicher Nahverkehr, z.B.:

  • Berlin-Ticket S (BVG, S-Bahn, DB Regio)

Kultur, z.B.:

  • 3-Euro-Kulturticket
  • Theater, Philharmonie, Opernhäuser, Konzerte

Sport, z.B.:

  • Berliner Bäderbetriebe
  • Kunsteisbahnen
  • freier Eintritt oder Ermäßigungen in Sportvereinen

Freizeit, z.B.:

  • Tierpark in Friedrichsfelde, Zoo Berlin, Aquarium
  • Botanischer Garten und Botanisches Museum

Bildung, z.B.:

  • Volkshochschulen
  • Musikschulen
  • Bibliotheken

Die Einzelheiten zu den Ermäßigungen können direkt bei den genannten Anbietern erfragt werden.

turnende Mädchen

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Neben dem Berechtigungsnachweis gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene weiterhin den berlinpass – BuT. Er dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Außerdem können durch Vorlage des berlinpass – BuT die gleichen Vergünstigungen, wie sie auch der Berechtigungsnachweis bietet, in Anspruch genommen werden.

Der berlinpass – BuT wird direkt beim Jobcenter ausgestellt und zusammen mit der Grundbewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe für die anspruchsberechtigten Kinder versandt. Weiterführende Informationen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.