Seit Januar 2023 gibt es den Berechtigungsnachweis (ehemals berlinpass). Der Berechtigungsnachweis wird nach der Bewilligung Ihrer Leistungen nach dem SGB II automatisch an Sie verschickt.
Wenn Ihre Kinder im Berechtigungsnachweis fehlen, dürften diese grundsätzlich über einen berlinpass-BuT verfügen. Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Ausstellung des berlinpass-BuT beim Jobcenter zu beantragen.
Die Ausstellung des Berechtigungsnachweises erfolgt grundsätzlich nicht durch die Jobcenter, der Versand erfolgt zentral und zeitlich etwas verzögert nach der Bewilligung.
Wenn Sie Ihren Berechtigungsnachweis verloren oder nicht erhalten haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um einen Ersatz-Berechtigungsnachweis anzufordern.
Gerne können Sie hierfür auch unser Anforderungs- bzw. Kontaktformular in unserer Jobcenter App nutzen.
Weitere Hinweise zum Berechtigungsnachweis können dem Merkblatt entnommen werden: