Möglichkeiten der Förderung

Menschen in verschiedenen Berufsbekleidungen

Mit sogenannten Förderinstrumenten haben wir die Möglichkeit, Ihre Chancen auf eine Beschäftigung deutlich zu erhöhen.

Ziel dieser Förderinstrumente ist es, Potentiale zu erkennen und auszuschöpfen, Defizite auszugleichen und Ihre Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt oder den Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über Ihre Situation und Ziele, damit Sie gemeinsam die passende Lösung mit der bestmöglichen Unterstützung für Sie finden können.

Je stärker Sie sich bei der Suche nach der richtigen Förderung einbringen, desto höher sind die Chancen, eine passende Arbeit oder Ausbildung für Sie zu finden.

Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Berlin Süd 2024

Die Bildungszielplanung ist eine gesamtstädtische Planung der Agenturen für Arbeit Berlin Nord, Süd und Mitte – sowie der Jobcenter in Berlin unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der HWK und IHK, des DGB und des UVB. Sie hat zum Ziel, die von den Jobcentern und Arbeitsagenturen geförderten Angebote der beruflichen Qualifizierung noch stärker an den Bedarfen des Arbeitsmarktes auszurichten und die Integrationserfolge zu erhöhen. Die aktuelle Bildungszielplanung für das Jahr 2024 finden Sie hier

Was gibt es für Förderinstrumente?

Folgend eine nicht abschließende Übersicht von möglichen Förderinstrumenten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen aufgezählten Förderungen um Ermessens¬leistungen handelt, die nach Prüfung der individuellen Situation zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt genutzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht.

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

    Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Nach diesen Faktoren entscheidet das Jobcenter nach ausführlicher Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen. Ziel ist Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

    Weiterbildungsprämie

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) die an einer FbW teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro.

    Bürgergeldbonus

    Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 8 Wochen werden durch uns mit einem Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich unterstützt, sofern kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird.

    Weiterbildungsgeld

    Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten Sie für die Teilnahme an einer Weiterbildung die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

    Für wen?

    Grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) nach dem SGB II, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, und bei denen ein arbeitsmarkt¬relevanter Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.

    Flyer Förderung der beruflichen Weiterbildung – FbW

  • Arbeitsgelegenheiten (AGH)

    Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. (Wieder-) Herstellung und (Aufrecht-) Erhaltung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von (arbeitsmarktfernen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Durchführung von Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sind.

    Für wen?

    Die Förderung richtet sich an arbeitsmarktferne Hilfebedürftige (eLb), die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, und die einer besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen. AGH sind eine Ermessensleistung.

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (MAT)

    Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Sie als Teilnehmer oder Teilnehmerin eine individuelle Förderleistung, die Ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. (z.B. Bewerbungstraining, Gesundheitsförderung).

    Für wen?

    Die Förderung kommt für jene erwerbsfähigen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld in Frage, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und bei denen die Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger als zielführendes Instrument zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert wird.

  • Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

    Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen durch die Teilnahme an einer öffentlich geförderten Beschäftigung sowie mittel- bis langfristig der Übergang in eine ungeförderte voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Die Förderung beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für maximal 5 Jahre – und im Bedarfsfall die Übernahme von Weiterbildungskosten.

    Zudem wird während der Beschäftigung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung gefördert, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern sowie die Beschäftigungsfähigkeit und das Leistungsvermögen steigern soll, um den Übergang in ungeförderte Beschäftigung zu begleiten.

    Für wen?

    Erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und die älter als 25 Jahre sind, seit mindestens 6 Jahren in den letzten 7 Jahren SGB-II-Leistungen bezogen haben, in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig waren und für die Zuschüsse nach § 16i SGB II noch nicht für eine Dauer von 5 Jahren erbracht worden sind.

    Erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und die nur in den letzten 5 Jahren durchgängig SGB-II-Leistungen erhalten haben, können zugewiesen werden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 SGB IX sind,

    Erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und die seit dem 01.01.2015 für mehr als 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, das durch einen Zuschuss nach § 16e SGB II (alte Fassung) (FAV) oder im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert wurde und dieses Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt haben.

    Unter der Rubrik „Arbeitskräfte finden“ erhalten Sie weiterführende Informationen zum Teilhabechancengesetz.

  • Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

    Förderung von nicht geringfügigen Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch einen Lohnkostenzuschuss im 1. Jahr in Höhe von 75 % und im 2. Jahr in Höhe von 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

    Zudem wird während der Beschäftigung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung gefördert, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern sowie die Beschäftigungsfähigkeit und das Leistungsvermögen steigern soll.

    Für wen?

    Erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Bestimmte Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit bleiben dabei unberücksichtigt.

  • Einstiegsgeld für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (ESG)

    Gewährung eines befristeten finanziellen Zuschusses bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit mit einer Mindestarbeitszeit von 15 h/Woche, wenn dies für die berufliche Eingliederung erforderlich ist und mit der aufgenommenen Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit überwunden/verringert werden kann.

    Für wen?

    Erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten.

  • Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein (AVGS)

    Der AVGS ermöglicht es Personen, eigenständig

    nach zugelassenen Trägern für ein passgenaues Coaching (z.B.: zur Erstellung von aktuellen Bewerbungsunterlagen, zum Üben von Vorstellungsgesprächen usw.) oder

    nach zugelassenen Trägern der privaten Arbeitsvermittlung zur Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder

    nach Firmen für eine Arbeitserprobung zu suchen.

    Für wen?

    Erwerbsfähige Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (eLb), die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und bei denen im Rahmen einer Potenzialanalyse eine Maßnahme in der Gutscheinvariante als zielführendes Förderinstrument identifiziert wurde. Durch die selbständige Suche nach passenden Anbietern wird vor allem die Eigenverantwortung der eLb bei der Umsetzung der individuellen Integrationsstrategie gestärkt.