Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II

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Neues Verfahren ab 01.07.2023

Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie ab dem 01.07.2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationskraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Streben Sie nach einem erfolglosen Gespräch zu einem Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren an, so können Sie dies direkt im Beratungsgespräch mitteilen, unser Kontaktformular nutzen oder uns postalisch kontaktieren.

  • Kontaktformular

    Hier gelangen Sie zu unserem Kontaktformular.

  • Postanschrift

    Nutzen Sie bitte die folgende Postanschrift:

    Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
    Wolframstraße 89 – 92
    12105 Berlin

    Sie können Ihren Brief auch direkt in unseren Hausbriefkasten einwerfen.

Das Schlichtungsverfahren wird für Kund:innen des Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg durch neutrale Schlichtungspersonen des Jobcenters Berlin Neukölln in den Räumen des Jobcenters Neukölln durchgeführt. Alles weitere entnehmen Sie Ihrer Einladung zum Schlichtungsverfahren.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlages, wobei Sie und Ihre Integrationsfachkraft durch die neutrale Schlichtungsperson unterstützt werden. Die Schlichtungsperson kann eigene Lösungsvorschläge einbringen, legt aber kein Ergebnis fest. Bei einer Einigung erhalten Sie den gemeinsam abgestimmten Lösungsvorschlag schriftlich.

Das Schlichtungsverfahren beginnt mit der Einladung zum Termin des Gespräches durch die Schlichtungsperson. Wird kein Lösungsvorschlag gefunden, endet das Verfahren nach Ablauf von 4 Wochen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Ihre Teilnahme am Schlichtungsverfahren erfolgt freiwillig.