Hilfe bei der Grundsteuererklärung

Grundsteuer 964-482

Die Grundsteuererklärung 2022 per Elster oder Analogerklärung

Information

Im Rahmen der Grundsteuererklärung 2022 erreichen uns hinsichtlich der Angabe des richtigen Bodenrichtwertes viele Anfragen. Diese Seite soll die am häufigsten gestellten Fragen beantworten und Sie so bei dem Ausfüllen der Grundsteuererklärung unterstützen..

Fragen und Antworten

>>> Wo finde ich den für das Baujahr meiner Immobilien zutreffenden Bodenrichtwert?

Nicht das Baujahr ist ausschlaggebend für die Auswahl des Bodenrichtwertstichtages! Die Feststellung der Grundsteuer bezieht sich auf den 01.01.2022. Somit ist der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 in die Grundsteuererklärung einzutragen. Wenn Sie BORIS Berlin öffnen, ist der jeweils aktuelle Bodenrichtwert-Jahrgang eingestellt. Um zum Jahrgang 01.01.2022 zu gelangen, klicken Sie oberhalb des Kartenausschnittes auf den Button “Stichtage”. In der dann im linken Bereich erscheinenden Auswahlliste können Sie den Jahrgang 01.01.2022 auswählen.

>>> Warum findet BORIS Berlin meine Straße nicht?

Meist wird die Straße nicht gefunden, weil sich die Eingabe von der offiziellen Schreibweise unterscheidet. Hier ist weniger mehr. Geben Sie so wenig wie nötig ein. Es sind nur mindestens 3 Zeichen für die Suche notwendig (z.B. für Kurfürstendamm lediglich: Kurfür). Tragen Sie die Zeichen nur im Feld Straßennamen ein und lassen Sie zunächst alle anderen Felder leer. Klicken Sie dann auf “Weiter”. Sollten mehrere Straßen mit den gleichen Buchstaben beginnen, können Sie Ihre Straße aus einer Liste auswählen.

>>> In der Bodenrichtwertzone meiner Immobilien sind mehrere Bodenrichtwerte eingetragen. Welchen soll ich nun nehmen?

Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Doppelwert, den der Gutachterausschuss zur Vermeidung zu kleinteiliger Bodenrichtwertzonen gemeinsam einer Zone zugeordnet hat. Hierbei kommt es auf die Angaben unter dem Strich der Bodenrichtwertangabe und speziell der sogenannten Geschossflächenzahl (GFZ) an. Eine GFZ bis einschließlich 0,6 repräsentiert die offene Bauweise (z.B. Ein- und Zweifamilienhausnutzung), höhere GFZ-Zahlen die geschlossene Bauweise (z.B. Mehrfamilienhäuser). Wählen Sie den auf Ihre Immobilie zutreffenden Bodenrichtwert. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

>>> Warum gibt mir ELSTER bei der Angabe des Bodenrichtwertes eine Fehlermeldung?

Versuchen Sie die Eingabe des Bodenrichtwertes mit zwei Nachkommastellen, so wie es auch das analoge Formular der Grundsteuererklärung vorsieht. Beispiel: Bodenrichtwert 250 = Eingabe 250,00

>>> Ist es erforderlich den Bodenrichtwert für die Grundsteuererklärung mit Hilfe der GFZ-Umrechnungskoeffizienten umzurechnen?

Nein, Sie geben den Bodenrichtwert ohne Umrechnung auf eine abweichende Geschossflächenzahl in der Grundsteuererklärung an.

>>> Was bedeuten die Angaben in der Bodenrichtwertkarte?

Hier helfen die Zeichenerklärung und die Erläuterungen zum Bodenrichtwert weiter. Sie können diese hier herunterladen:

>>> Ich benötige für die Grundsteuererklärung die Ertragsmesszahl. Wo finde ich sie?

Im Land Berlin wird keine Bodenschätzung durchgeführt, so dass es auch keine Ertragsmesszahl gibt. Anstelle der Ertragsmesszahl ist daher bei der Grundsteuererklärung eine Null einzutragen. Bei der Ermittlung des Reinertrags einer landwirtschaftlichen Nutzung in Berlin wird dann nur der Grundbetrag nach Anlage 27 zum Bewertungsgesetz (§ 237 Abs. 2 BewG) angesetzt.

>>> Können Sie mir allgemein bei weiteren Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung (analog oder über ELSTER) helfen?

Nein, leider nicht. Hier müssten Sie sich an Ihr zuständiges Grundsteuer-Finanzamt wenden oder Sie informieren sich auf der Informationsseite der Senatsverwaltung für Finanzen zur neuen Grundsteuer.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat uns Anleitungen zum Ausfüllen von ELSTER der Teilmärkte Einfamilienhäuser und Wohnungseigentum zur Verfügung gestellt, die wir hier gern zur Verfügung stellen. Diese Anleitung kann auch beim Ausfüllen der analogen Erklärung helfen. Auch hier richten Sie bitte weitere Fragen an Ihr zuständiges Finanzamt.

  • ELSTER Anleitung für die Grundsteuererklärung Teilmarkt Einfamilienhäuser

    Ist auch hilfreich bei Ausfüllen der analogen Grundsteuererklärung.

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 01.08.2022

  • ELSTER Anleitung für die Grundsteuererklärung Teilmarkt Wohnungseigentum

    Ist auch hilfreich bei Ausfüllen der analogen Grundsteuererklärung.

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 01.08.2022

Frage beantwortet?

Sofern der Fragen-Assistent Ihre Frage nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle.

Glossar

Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie im Glossar.

Suche

Nutzen Sie die Suchfunktion um bestimmte Informationen schnell zu finden.

Zum Bodenrichtwertabruf BORIS Berlin

Hier gelangen Sie zum Abruf Ihres Bodenrichtwertes.