AKS Online

Beschreibung

Mit Hilfe des automatisierten Abrufverfahrens AKS Online können die in der Immobilienbewertung tätigen Sachverständigen online Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne des § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch einholen.

Bitte beachten!
Die Nutzung dieses Services ist in Hinblick auf datenschutzrechtlicher Bestimmungen auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Ein Zugriff ist nur auf Antrag und nach individueller Prüfung durch die Geschäftsstelle möglich. Prüfen Sie bitte anhand der weiteren Informationen zur AKS Online vor einer Registrierung, ob Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen.

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Hinweis

Während des planmäßigen Wartungsfensters, jeweils Mittwochs zwischen 18:00 und 22:00 Uhr, ist damit zu rechnen, dass AKS Online zeitweilig nicht erreichbar ist.

Weitere Informationen zur AKS Online

Welche Nutzergruppen zugriffsberechtigt sind und wie der Zugang beantragt werden kann, erfahren Sie unter den Informationen zur AKS Online.

Blockdaten

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