Informationen zur Berliner Grundsteuer

  • Häuser

    Grundsteuer ab 2025

    Beschluss im Abgeordnetenhaus: Rahmenbedingungen für Grundsteuer-Reform stehen fest.

    Weitere Informationen Bild: SenFin
  • Grundsteuerrechner

    Für alle, die schon früher einen Überblick über ihre neue Grundsteuer erhalten möchten, bietet die Senatsverwaltung für Finanzen einen digitalen Grundsteuerrechner an.

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  • Erklärvideo

    Am 26.03.2024 hat der Berliner Senat die Reform der Grundsteuer beschlossen. Aus diesem Anlass haben wir alles rund um die Grundsteuer in einem Video für Sie erklärt.

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  • FAQ Grundsteuer

    Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer in Berlin

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Details zur neuen Grundsteuer ab 2025:

Anpassung der Steuermesszahl zugunsten von Wohngrundstücken
Die Auswertung aller Grundsteuerwerte hat gezeigt, dass die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um das zu vermeiden, werden die Steuermesszahlen zu Gunsten der Wohngrundstücke angepasst. Für Wohngrundstücke wird die Steuermesszahl 0,31 Promille betragen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.

Absenkung des Hebesatzes von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent
Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, wird der Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 01.01.2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent stark abgesenkt.

Schaffung einer Härtefallklausel
Niemand soll aufgrund der neuen Grundsteuer um seine Existenz fürchten müssen. Schon durch die Veränderung der Messzahlen und die starke Absenkung des Hebesatzes wird in aller Regel eine übermäßige Grundsteuerbelastung verhindert. Für etwaige Einzelfälle, in denen trotzdem Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, wurde zusätzlich eine Härtefallklausel geschaffen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer für selbst genutzte Wohngrundstücke abzusenken. Ob eine existenzbedrohende Belastung vorliegt, wird im Einzelfall anhand entsprechender Nachweise des Antragstellers zum Einkommen und Vermögen entschieden.

Entlastung von Kleingärtnern und landwirtschaftlichen Betrieben
Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird auf 0 Prozent herabgesetzt. Hierdurch profitieren in Berlin ca. 800 Betriebe, die z. B. Landwirtschaft, Gartenbau, Gemüse- oder Blumenanbau, Fischerei oder Forstwirtschaft betreiben. Hinzu kommen ca. 1.200 Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz in unserer Stadt. Gleichzeitig erspart dieser Schritt einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die Steuerbehörden.