Pass oder Aufenthaltstitel wurden gestohlen oder verloren?

  • Mir wurde mein Pass mit meinem gültigen Aufenthaltserlaubnistitel gestohlen bzw. ich habe meinen Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel verloren. (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum). Was soll ich tun?

    Wenden Sie sich wegen des Passverlusts bitte an Ihre Botschaft.

    Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder für Ausländer waren. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das für Sie zuständige Referat.

    Sollte Ihre Botschaft eine Bestätigung über ein bestehendes Aufenthaltsrecht verlangen oder sind Sie bereits im Besitz eines neuen Passes, wenden Sie sich bitte gleichfalls per E-Mail an das für Sie zuständige Referat
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    Bitte fügen Sie im Fall eines Diebstahls eine Kopie Ihrer Diebstahlsanzeige bei der Polizei bei.

    Tipp: Vielleicht wurde Ihr Pass im Zentralen Fundbüro abgegeben. Ob der Pass dort ist, können Sie online, vor Ort im Fundbüro oder telefonisch herausfinden: Mehr Informationen

  • Ich wohne in Berlin, befinde mich aber derzeit im Ausland und kann aktuell nicht zurück nach Deutschland einreisen. Mir wurde mein gültiger Aufenthaltstitel gestohlen bzw. ich habe meinen Aufenthaltstitel verloren (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum). Was soll ich tun?

    Bitte nehmen Sie Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf. Diese setzt sich anschließend mit uns in Verbindung.

    Wenn Sie sich im Ausland befinden, liegt die Zuständigkeit für Ihr Anliegen bei den deutschen Auslandsvertretungen (§ 71 Abs. 2 AufenthG).

    Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.