Einreise mit einem nationalen Visum

Umzugskartons auf Parkett vor weißer Wand mit Werkzeug und Besen

Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum (Visumskategorie D) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird.
Zuständig für die Erteilung von nationalen Visa sind die Botschaften und Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland.

Ihr nationales Visum (D-Visum) wurde für 90 Tage ausgestellt?

Bitte beantragen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Blauen Karte EU.
Der Antrag sollte 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Visums gestellt werden.

Am besten, Sie buchen dafür rechtzeitig online einen Termin

Ihr nationales Visum (D-Visum) wurde für mehr als 90 Tage ausgestellt?

Ein nationales Visum kann auch mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ausgestellt werden.

Inhabern solcher längerfristiger D-Visa wird frühestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Visums ein anderer Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) ausgestellt.
Eine frühere Umwandlung Ihres Visums in einen anderen Aufenthaltstitel ist – auch bei vorhandener Terminbuchung – nicht möglich.

Wenn der Aufenthalt nicht länger dauern soll als das Visum, muss kein Antrag gestellt werden. Auch eine Vorsprache bei uns ist dann nicht erforderlich.

Arbeiten mit dem Visum?

In dem Visum steht, ob und in welchem Umfang Sie arbeiten dürfen.

Sie können sofort nach der Einreise anfangen, in dem erlaubten Umfang zu arbeiten, auch wenn Sie noch nicht die Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU haben.

Inhabern von Jahresvisa zu Studienzwecken ist die Beschäftigung gem. § 16b Abs. 3 AufenthG erlaubt. Dies bedeutet, dass sie mit dem Visum maximal 140 Tage im Jahr arbeiten sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben dürfen.

Reisen im Schengen-Raum

Mit einem gültigen nationalen Visum können Sie in einem Zeitraum von 180 Tagen (nach der ersten Einreise) für bis zu 90 Tage in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen:

Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Anrechnung der Zeit mit einem Visum

Die Zeit des Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU angerechnet.

Für den Erwerb eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder für eine Einbürgerung ist es deshalb egal, wann das nationale Visum in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt wurde.