Regelungen des Aufenthalts von Zuwanderinnen und Zuwanderern

Junge Frau mit Brille und Kopftuch liest sich eine Broschüre durch.

Ein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet ist besonders wichtig für Zuwandererinnen und Zuwanderer, weil zahlreiche Rechte damit möglich werden. Die Rechtsvorschriften dafür sind äußerst komplex und bedürfen meist einer Erläuterung durch Expertinnen und Experten des Ausländerrechts.

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union besitzen das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Das Recht auf Freizügigkeit in einem Mitgliedstaat, dem die Unionbürgerin oder der Unionbürger nicht angehört, gilt jedoch nicht unbeschränkt. Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt haben z.B. Unionbürgerinnen und -bürger, die Arbeitnehmer, selbstständige Erwerbstätige, Dienstleitungserbringer/innen oder Dienstleistungsempfänger/innen sowie Studierende sind. Das Recht aller Unionsbürgerinnen und -bürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, wird auch den Familienangehörigen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gewährt, jedoch ebenfalls nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.

Für den hiesigen Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern sowie deren Familienangehörigen, die keine Unionbürger bzw. Unionsbürgerinnen sind, gelten andere Rechtsvorschriften. Diese gestalten vor allem den Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder wissenschaftlichen Forschung, aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, im Rahmen der Familienzusammenführung oder aufgrund gesetzlich vorgeschriebener besonderer Aufenthaltsrechte wie Recht auf Wiederkehr.

Für den rechtmäßigen Aufenthalt benötigen Zuwanderinnen und Zuwanderer einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, sofern sie nicht auf Grund einer anderen Rechtsvorschrift schon ein Aufenthaltsrecht besitzen. Einen Aufenthaltstitel hat man mit einem gültigen Visums, einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. In dem Aufenthaltstitel ist auch vermerkt, ob und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf.

Downloads

LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin: Broschüre zu den Beratungsstellen der Migrationsdienste

Migrationsberatung für Erwachsene und Jugendliche in den Bezirken

PDF-Dokument
Copyright: LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin

Europäische Kommission: Broschüre: Freizügigkeit innerhalb Europas

Leitfaden zur Freizügigkeit innerhalb Europas für Unionsbürger*innen

PDF-Dokument

Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) / bridge: Broschüre „Arbeiten in Berlin. Meine Möglichkeiten, meine Rechte“

Informationen für Geflüchtete.

PDF-Dokument

berlin.de: Broschüre: Integration und Migration – Ein Wegweiser für Berlin

Broschüre des Berliner Beauftragten für Integration und Migration zu wichtigen Anlaufstellen in Verwaltung, Bezirken, Wohlfahrtsverbänden, Migrantenselbstorganisationen etc.

PDF-Dokument

Berliner Flüchtlingsrat: Infoblatt Härtefallkommission

Informationen für einen Härtefallantrag für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland

PDF-Dokument


Wie hilfreich war dieser Artikel für Sie?