Mitbestimmung von Eltern in der Kita

Mütter mit kleinen Kindern sprechen mit einer Erzieherin

Wenn Eltern ihr Kind in die Kita oder Kindertagespflege geben, möchten sie sicher sein, dass es ihrem Nachwuchs dort gut geht. Kitakinder können längst nicht alles selbst regeln und brauchen den Rückhalt ihrer Eltern, z. B. bei Fragen rund um den Mittagsschlaf oder den nächsten Tagesausflug. Deshalb können Eltern mitbestimmen: im Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern, in Elternversammlungen oder in der Elternvertretung.

Welche Rechte haben Eltern in der Kita?

  • Eltern haben gegenüber der Kita oder Kindertagespflege ihres Kindes bestimmte Rechte. Diese sind im Kindertagesförderungsgesetz des Landes Berlin geregelt:
  • Die Einrichtung muss die Eltern regelmäßig über die Entwicklung ihres Kindes informieren.
  • Eltern haben das Recht, die Eingewöhnung ihres Kindes in der Kita zu begleiten oder – nach vorheriger Anmeldung – am Tagesablauf der Gruppe teilzunehmen (auch Hospitation genannt).
  • Die Kita oder Kindertagespflege soll gemeinsame Aktivitäten von Eltern und Kindern in der Kita, z.B. Feste oder Ausflüge, fördern.
  • Eltern sollen an Fragen der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt werden. Dies gilt besonders für Entscheidungen, durch die mehr Kosten auf die Eltern zukommen, z. B. wenn zusätzliche Kurse angeboten oder besonderes Mittagessen eingeführt werden soll.

Wie können Eltern in der Kita mitbestimmen?

Eltern können im Kita-Alltag auf vielen Ebenen mitbestimmen: in der Einrichtung, beim Träger, im Bezirk oder im Land Berlin.

  • Unter vier Augen oder in der Elternversammlung

Wenn es um Fragen rund um das eigene Kind geht, können Eltern diese oft schon mit der Erzieherin oder dem Erzieher beim Abgeben oder Abholen des Kindes oder in einem Gesprächstermin klären.

In der Elternversammlung besprechen die Erzieherinnen und Erzieher mit den Eltern grundlegendere Fragen wie den Tagesablauf, Probleme und Sorgen in der Gruppe oder anstehende Feste und Ausflüge. Eltern können hier ihre Meinungen einbringen und oft über Entscheidungen abstimmen.

Elternversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Hier wählen die Eltern bis zu zwei Elternvertreterinnen oder -vertreter und deren Stellvertreterinnen und -vertreter für das kommende Jahr.

  • In der Elternvertretung

Möchten Eltern gern mehr Verantwortung übernehmen, können sie sich zum Elternvertreter oder zur Elternvertreterin wählen lassen. Je nach Größe der Einrichtung gibt es Elternvertretungen pro Gruppe oder pro Einrichtung, mehrere Elternvertretungen einer Kita bilden den Elternausschuss. Eltern können sich darüber hinaus in den Elternbeirat des Trägers oder in die Elternausschüsse des Bezirks (BEAK – Bezirkselternausschuss Kita) und des Landes (LEAK – Landeselternausschuss Kita) wählen lassen. In diesen Ausschüssen geht es dann um übergeordnete Fragen wie die Kitaplatzplanung, Gesundheits- und Ernährungsfragen oder Öffnungs- und Schließzeiten.

Was macht die Elternvertretung?

Die Elternvertretung vertritt die Interessen der Kinder und Eltern gegenüber der Einrichtung. Elternvertreterinnen und Elternvertreter erfüllen dabei z. B. folgende Aufgaben:

  • ansprechbar sein für Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher,
  • an Versammlungen und Elternausschüssen teilnehmen oder für eine Vertretung sorgen,
  • Informationen einholen und weitergeben,
  • Gespräche mit Eltern oder Erzieherinnen und Erziehern führen oder Elternabende einberufen und
  • bei der Vorbereitung von Festen helfen, dafür Eltern ansprechen und Aufgaben verteilen.

 Die Berliner Elternvideos informieren darüber, wie Eltern in der Kita mitbestimmen können.

Downloads

Landeselternausschuss Kita (LEAK): Elternmitwirkung in der Kita (Infoblatt)

Infoblatt für (angehende) Elternvertreterrinnen und --vertreter.

PDF-Dokument

Landeselternausschuss Kita Berlin: Broschüre: Elternvertretung in der Kita

Hilfestellung für Elternvertreterinnen und -vertreter.

PDF-Dokument

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