Finanzielle Hilfen für Schwangere

Schwangere in grauem Shirt hält ein Sparschwein vor dem Bauch

Wenn das Geld ohnehin schon kaum reicht, kann eine Schwangerschaft große finanzielle Sorgen bereiten. Es gibt aber Hilfen, die Schwangere in finanziellen Notlagen in Anspruch nehmen können.

Einmalige Leistungen für bedürftige Schwangere

Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II haben ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrbedarf von 17 Prozent. Zusätzlich werden auf Antrag Mittel für die notwendige Ausstattung mit Bekleidung und für die Wohnung gewährt. Auch Schwangere mit geringem Einkommen wie Auszubildende, Studierende, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben, erhalten diese einmaligen Leistungen. Sie müssen vor der Geburt des Kindes und vor dem Kauf der anstehenden Anschaffungen beantragt werden.

Nicht krankenversicherte Schwangere

Wenn nicht krankenversicherte Schwangere die ärztliche Betreuung, die Entbindungskosten oder Neuanschaffungen für das Kind nicht finanzieren können – weder aus eigener finanzieller Kraft, noch mit den Unterhaltsleistungen des Kindsvaters – besteht Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe. Zuständig ist das Sozialamt oder das Jugendamt des Wohnbezirks. Auch eine Haushaltshilfe wird bei Bedarf finanziert, wenn keine gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Stiftung Hilfe für die Familie

Schwangere in finanziellen Notlagen können sich über eine Beratungsstelle an die Stiftung „Hilfe für die Familie“ wenden. Hier finden sie Unterstützung in Form von zweckgebundenen finanziellen Zuschüssen, zinslosen Darlehen oder Übernahme von Bürgschaften. 

Weitere Unterstützung und Hilfe

Frauen und Familien in einer akuten Notsituation können auch Unterstützung in Form einer Welcome-Baby-Bag erhalten. Anfragen dafür können nicht direkt, sondern zum Beispiel über Hebammen, Babylotsinnen und Sozialarbeiter aus Not- und Gemeinschaftsunterkünften, Gesundheits- und Jugendämter oder ehrenamtliche Begleiterinnen der Familien gestellt werden.


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