Ergänzende Förderung und Betreuung von Grundschulkindern (Hort)
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Alle Berliner Grundschulen sowie Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten eine Ganztagsbeschulung. Schulkinder können damit von der ersten bis zur sechsten Klasse verschiedene Angebote der Betreuung nutzen. Ziel ist, Schule als Lern- und Lebensort zu gestalten.
Berliner Grundschulen im Ganztagsbetrieb
Im Ganztagsbetrieb sind Bildung, soziales Lernen und sinnvolle Freizeitgestaltung miteinander verzahnt und ermöglichen so eine individuelle Förderung der Kinder. An Stelle der früheren Hortbetreuung stehen heute die sogenannten ergänzenden schulischen Betreuungsangebote.
Formen des Ganztagsbetriebs
Offene Ganztagsgrundschulen
Verlässliche Betreuung der Kinder von 7:00 bis 13:30 Uhr. Ergänzend können Eltern Betreuungszeiten am frühen Morgen ab 6:00 Uhr und bis 18:00 Uhr beantragen.
Gebundene Ganztagsgrundschulen
Unterrichtszeiten und betreute Freizeitaktivitäten wechseln sich in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr ab. Darüber hinaus kann Betreuung ab 6:00 Uhr und bis 18:00 Uhr beantragt werden.
Bedarf anmelden und Hortgutschein erhalten
Schülerinnen und Schüler an Berliner Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt können von der ersten bis zur sechsten Klasse die Angebote der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung nutzen.
Die ergänzende Förderung und Betreuung wird mit der Anmeldung zum Schulbesuch beantragt.
Dabei ist zu beachten, dass das Kitajahr am 31.07. endet, und die Hortbetreuung somit am 01.08. beginnt. Die Anmeldung kann auch nach der Einschulung des Kindes erfolgen, aber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.
Die Formulare gibt es in der Schule, beim Jugendamt oder online - siehe Links. Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter, das über den Betreuungsumfang entscheidet und den Hortgutschein entsprechend ausstellt.
Für Kinder der Jahrgangstufen 1 und 2, die den Hort in der Kernzeit von 13.30 bis 16.00 Uhr besuchen, ist kein Bedarfsnachweis notwendig. Nur der Bedarf über die Kernzeit hinaus muss nachgewiesen werden. Für die 5. und 6. Klasse muss die ergänzende Betreuung bei Bedarf erneut beantragt werden.
Betreuungsumfang ändern
Ein Antrag auf eine gewünschte Erweiterung des Betreuungsumfangs, beispielsweise wenn sich die Arbeitszeit der Eltern während des Schuljahres erhöht, kann jederzeit gestellt werden. Hierfür werden die Vordrucke wie zur Erstanmeldung genutzt. Soll der Betreuungsumfang reduziert werden, genügt ein formloser Antrag bis zum 15. des Monats. Der reduzierte Betreuungsumfang gilt dann ab dem Folgemonat.
Ferienbetreuung
Von der 1. bis zur 6. Klasse ist in der ergänzenden Betreuung auch eine Betreuung während der Schulferien enthalten.
Wie hoch sind die Kosten für die Eltern?
Für die Jahrgangstufen 1 und 2 ist der Hortbesuch kostenlos. Eltern müssen aber trotzdem bei der Schule einen Antrag auf die ergänzende Förderung und Betreuung stellen. Betreuungszeiten außerhalb der offenen und gebundenen Ganztagsgrundschule sind einkommensabhängig kostenpflichtig.
Die Beteiligung der Eltern an den Kosten der ergänzenden Betreuung ist einheitlich geregelt. Die Kosten setzen sich aus dem Betreuungsanteil und einem Kostenanteil für die Verpflegung zusammen. Die Kostenbeteiligung für die Betreuung richtet sich nach dem Familieneinkommen, dem Zeitumfang des Bedarfes und weiteren gesetzlich geregelten Ermäßigungen, zum Beispiel nach der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren. Näheres zum Kostenbeitrag siehe Links.
Kostenfreies Mittagessen
Das Mittagessen ist für alle Berliner Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassen 1 bis 6 kostenfrei. Wichtig: Dafür muss mit dem Caterer der Schule ein Vertrag abgeschlossen sein. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig in der Schule Ihres Kindes über das Anmeldeverfahren.
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