Aufstiegs-BAföG

Eine Frau sitzt in einer Werkstatt und misst eine PC-Platine durch.

Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – früher „Meister-BAföG“ genannt – können Fachkräfte an Aufstiegsfortbildungen teilnehmen. Das können Meisterkurse sein oder Maßnahmen, die auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Wer wird gefördert?

Handwerker, Handwerkerinnen und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern oder eine ähnliche Qualifikation vorbereiten, können Aufstiegs-BAföG erhalten. Voraussetzung ist eine anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.

Wie hoch ist die Förderung?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Einkommen, Vermögen, Familienstand und davon, ob der Teilnehmer oder die Teilnehmerin Kinder hat. Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem staatlichen Zuschuss und einem Darlehensbetrag. Weitere Informationen sind auf der Internetseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden.

Antrag stellen

Die Anträge für das Aufstiegs-BAföG werden bei den Ämtern für Ausbildungsförderung gestellt. Auf der Internetseite AFBG-Online auf berlin.de kann das für den Wohnort zuständige Amt ermittelt und der Antrag auch online gestellt werden. 


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