Schwangerschaft

Schwangere Frau mit Postit-Zetteln auf dem Bauch
  • Ärztliche Betreuung

    Ihre Frauenärztin beziehungsweise Ihr Frauenarzt hat durch verschiedene Untersuchungen festgestellt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Neben Routineuntersuchungen, die der Vorsorge dienen, erhalten Sie hier eine Fülle weiterer Tipps und Hinweise für die Zeit der Schwangerschaft.

  • Anspruch auf Beratung

    Unterschiedliche Einrichtungen und Träger bieten Beratung für Schwangere und werdende Eltern an.
    Vor allem bei ungeplanten Schwangerschaften können Zweifel und Konflikte entstehen. Aber auch eine Wunschschwangerschaft verändert Ihr Leben. Beratungen werden für Mütter genauso angeboten wie für Väter.
    Sie sind vertraulich und kostenfrei.
    Eine zentrale Beratungsstelle im Bezirk ist das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung.
    Hier finden Sie Beratung bei Fragen zur Verhütung, Schwangerschaft, Geburt und Gesundheit.

    Weitere Angebote sind:
    • Ärztliche Beratung und Untersuchung entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien für nichtkrankenversicherte Schwangere
    • Beratung zu finanziellen Hilfen
    • Beratung in Lebenskrisen
    • Beratung bei Problemen in der Partnerschaft, Ehe und Familie
    • Beratung zur sexuellen Gesundheit
    • Beratung zur vertraulichen Geburt
    • Psychosoziale Beratung und Begleitung vor, während und nach der Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Diagnostik)
    Adressen:
    1. Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
      Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 90293-3655
    2. KJFZ „Haus an der Kastanienallee“
      „FamilienHaus Kastanie“
      Kastanienallee 55, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 72293594
    3. KJFZ „Haus Aufwind“
      Nossener Straße 87/ 89, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 99278966
    4. KJFZ „DRehKreuz“
      Sella-Hasse-Straße 19/ 21, 12687 Berlin
      Telefon: (030) 99273970, 0151 50702322
    5. KJFZ „Haus Windspiel“
      Golliner Straße 4/ 6, 12689 Berlin
      Telefon: (030) 9349142
    6. Hella-Klub für Mädchen* und junge Frauen*
      (nur für Teenager-Schwangere)
      Tangermünder Straße 2 A, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 9918143
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Als erwerbstätige Eltern können Sie frei entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.
    Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

  • Baby-App

    Das Land Berlin bietet eine Baby-App an. Diese bündelt wichtige Informationen, Termine, Fristen und Adressen auf einen Blick.
    Man erhält diese App kostenlos als Download für iOS-Geräte im App Store und für Android bei Google Play.

  • Bundesstiftung Mutter & Kind

    Eine Schwangerschaft darf kein Grund dafür sein, dass Sie vor oder nach der Geburt in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Damit Sie sich trotz finanzieller Probleme beruhigt für Ihr Kind entscheiden können, ist eine Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ schnell und unbürokratisch möglich.
    Damit können Sie Ausgaben für die Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Pflege und Erziehung Ihres Kindes bestreiten. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ muss vor der Geburt des Kindes bei einer Schwangerschaftsberatung gestellt werden.
    Unterstützungsleistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie in Deutschland wohnen, ein Schwangerschaftsattest vorliegt und andere Leistungen nicht zur
    Deckung Ihrer Ausgaben ausreichen beziehungsweise nicht rechtzeitig eintreffen.

    Adressen:
    1. Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
      Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 90293-3655
    2. Beratungszentrum Marzahn
      Schwangerenberatung
      Landsberger Allee 400, 12681 Berlin
      Telefon: (030) 9352063
    3. SOS-Familienzentrum Berlin
      Alte Hellersdorfer Straße 77, 12629 Berlin
      Telefon: (030) 568910-0
    4. KJFZ DRehKreuz
      Sella-Hasse-Straße 19/ 21, 12687 Berlin
      Telefon: (030) 992739715, 0151 50702322
  • Elternzeit

    Wenn Sie zu den ArbeitnehmerInnen zählen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen wollen, haben Sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.
    Die Elternzeit kann bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag Ihres Kindes übertragen werden.
    Nimmt die Mutter ihre Elternzeit direkt nach der Geburt des Kindes, wird die Zeit der Mutterschutzfrist auf den Zweijahreszeitraum angerechnet.
    Die Elternzeit ist beim Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt der Mutterschutzfrist zu beantragen.
    Beanspruchen Sie als ArbeitnehmerInnen Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, muss gleichzeitig erklärt werden, für welchen
    Zeitraum innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen wird.
    Während Ihrer Elternzeit besteht grundsätzlich Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Elternzeit angemeldet wird.
    Der Kündigungsschutz für den Zeitraum zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beginnt frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

    Adresse:
    Jugendamt, Vormundschaftswesen
    Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4740
    Sprechzeiten:
    Dienstag 09:00-12:00 Uhr und Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

  • Fahrplan "Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?"

    Eine Übersicht über alle zu erledigenden Ämtergänge und Anträge entnehmen Sie bitte dem Fahrplan Was ist wichtig in der Zeit rund um die Geburt?

  • Familienwegweiser Marzahn-Hellersdorf

    Eine Übersicht über alle Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtsmedizin im Bezirk finden Sie im
    Familienwegweiser Marzahn-Hellersdorf.

  • Haushalts- und Schuldnerberatung

    Wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können Sie eine professionelle Beratungsstelle aufsuchen. Dort werden Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauensvoll wertvolle Tipps zur Haushaltsführung geben. Ihre Berater suchen gemeinsam mit Ihnen Lösungswege aus der Schuldenfalle.

    Adresse:
    Schuldnerberatung Julateg e.V.
    Ernst-Bloch-Straße 43, 12619 Berlin
    Telefon: (030) 54712152, (030) 9350406

  • Hebammenbetreuung

    Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe und Nachsorge sind Hebammensache.
    Sie reicht von Geburtsvorbereitung und Geburtsbegleitung über Nachsorge der
    Wöchnerin, Rückbildungskurse bis zu Still- und Ernährungsberatungen.
    Das früh aufgebaute Vertrauensverhältnis ist wichtig für die Geburtsvorbereitung und hilft Ihnen bei der eigentlichen Geburt und in der Zeit danach.

    Sie beraten zu den Themen:
    • Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft
    • Partnerschaft und Sexualität
    • Vorbereitung auf das Kind
    • Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
    • Soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • Kündigungsschutz

    Sobald Sie schwanger sind, von der Schwangerschaft wissen und diese Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, greift automatisch ein besonderer Schutz vor Kündigung. Ihnen darf während der gesamten Schwangerschaft und vier Monate nach der Geburt nicht ohne weiteres gekündigt werden.
    Wichtig für diesen Schutz ist natürlich, dass Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt haben.
    Das Kündigungsverbot und seine Ausnahmen sind im § 9 MuSchG geregelt.

  • Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)

    Die Sozialhilfe (SGB XII) soll den Lebensunterhalt für Menschen finanziell sichern, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften sicherstellen können.
    Soweit das für Sie zutrifft, können Sie auch Beihilfen vor und zur Geburt beantragen.

    Die Sozialhilfe umfasst unter anderem:
    • den maßgebenden Regelsatz – die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • eventuell bestehende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei einer Schwangerschaft und für kostenaufwendige Ernährung bei bestimmten Erkrankungen oder für alleinerziehende Personen)

    Adresse:
    Amt für Soziales Marzahn-Hellersdorf
    Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
    Bürgertelefon: (030) 115

  • Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

    Zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts erhalten AsylbewerberInnen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ihnen stehen
    ein Regelsatz sowie Leistungen zur notwendigen medizinischen Versorgung zu.
    Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft. Für besondere Bedarfe können zusätzlich einmalige Beihilfen gewährt werden. Leistungsberechtigt sind AusländerInnen, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, und die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz bzw. eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen.
    Zu Beginn des Asylverfahrens werden die Leistungen zentral über das Landesamt für Gesundheit und Soziales gewährt. Es können sich weitere Leistungen nach dem AsylbLG über das Amt für Soziales anschließen.

    Adressen:
    1. Landesamt für Gesundheit und Soziales
      Turmstr. 21, 10559 Berlin
      Telefon: (030) 90229-0
    2. Amt für Soziales Marzahn-Hellersdorf
      Riesaer Str. 94, 12627 Berlin
      Bürgertelefon: (030) 115
  • Leistungen Krankenkasse

    Ihre Krankenkasse bietet Ihnen während der Schwangerschaft, für die Geburt und die Zeit danach eine Vielzahl an Leistungen. Zu den Leistungen gehören unter anderem die Begleitung, die Vorsorge und die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme, das Mutterschaftsgeld und eventuell ein Mutterschutzlohn – wenn Sie außerhalb der Schutzfrist (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) aufhören müssen, zu arbeiten.
    Die Handhabung bei privaten Krankenkassen kann unterschiedlich zu den Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen sein. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kundenberater und informieren Sie sich, wie die Bedingungen für die
    Krankenversicherung Ihres Kindes sind.
    Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle Gesundheitskosten, die für Ihr Kind entstehen.

  • Leistungen vom Jobcenter

    Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter beziehen, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen auch Hilfen zum erhöhten Bedarf infolge der Schwangerschaft oder bei der Anschaffung der Babyerstausstattung zu.
    Bitte nehmen Sie deshalb umgehend den Kontakt zu Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. zu Ihrem Sachbearbeiter auf.
    Denken Sie beim ersten Gespräch auch an die Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft.

    Adresse:
    Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
    Gemeinsame Einrichtung (gE) von Bezirksamt und Arbeitsagentur
    Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
    Telefon: (030) 5555548-2222

  • Mutterpass

    Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt einen Mutterpass. In ihm wird vermerkt, wie Ihre Schwangerschaft verläuft.

  • Mutterschaftsgeld

    Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlt.
    Sie erhalten das Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Der Antrag kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden.
    Das Mutterschaftsgeld orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate und beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche Lohn pro Kalendertag 13 Euro, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.
    Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie privat versichert sein, stellen Sie den Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des
    Bundesversicherungsamtes.
    Die Anträge finden Sie in der Regel auf der Homepage Ihrer Krankenversicherung.

  • Mutterschutz

    Damit Ihr Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, ist es ratsam, diesen so bald wie möglich über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin zu informieren.
    Durch den gesetzlichen Mutterschutz sind Sie und Ihr Kind während und nach der Schwangerschaft vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung
    am Arbeitsplatz geschützt. Darüber hinaus sollen finanzielle Einbußen sowie der Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt verhindert werden.
    Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und gilt für alle (werdenden) Mütter, auch für Frauen in Studium, Ausbildung und Schule.
    Für Mütter von Kindern mit einer Behinderung wurde der Schutz nach der Geburt auf 12 Wochen erhöht.

  • Pränatal-Diagnostik-Untersuchung

    Sie erhalten einen auffälligen Befund nach einer Pränatal-Diagnostik-Untersuchung (vorgeburtliche Untersuchung).
    Was können Sie tun?
    In der Regel erlebt die Frau oder das Paar die Mitteilung über einen auffälligen Befund trotz gleichzeitiger medizinischer Aufklärung als einen Schock.
    Sollten Sie einen derartigen Befund erhalten, können Sie zusätzliche Unterstützung für Ihre Entscheidungsfindung in einer Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

    In den Beratungsgesprächen geht es vornehmlich darum:
    • die Krise zu verarbeiten
    • Unsicherheit, Schmerz und Verzweiflung auszuhalten
    • Bewältigungsstrategien zu entwickeln
    • Abschied vom Wunschkind zu ermöglichen
    • Traueraufgaben zu bewältigen
    • religiösen und ethischen Fragen Raum zu geben
    • die bisherige Lebensplanung zu überdenken
    • Ressourcen zu aktivieren
    • Informationen über Netzwerke und Hilfen zu erhalten.
    Hier finden spezialisierte Beratungsgespräche statt:
    1. Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
      Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 90293-3655
    2. Beratungszentrum Marzahn
      Schwangerenberatung
      Landsberger Allee 400, 12681 Berlin
      Telefon: (030) 9352063
  • Schwanger im Studium

    Als Studentin können Sie sich ebenfalls beurlauben lassen. Die Urlaubssemester werden jedoch als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester mitgezählt.
    Während des Urlaubssemesters kann der Anspruch auf BAföG erlöschen. Auch der eigene Kindergeldanspruch während dieser Zeit entfällt, mit Ausnahme der Zeit der Mutterschutzfrist und einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen dem Ende der Mutterschutzfrist und der Studienfortführung.

  • Schwanger und minderjährig

    Wenn ein Mädchen /eine junge Frau noch nicht 18 Jahre alt und schwanger ist, spricht man von einer „minderjährigen werdenden Mutter“.
    Minderjährige Mütter und Väter werden auch als Teenagereltern bezeichnet. Soweit Sie dazu zählen, gibt es für Sie spezielle Angebote von der Schwangerschaft bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes.
    Dazu gehören beispielsweise: Mutter-Kind-Gruppen, Unterstützung beim Schulabschluss oder bei der Ausbildung.

  • Schwanger und schulpflichtig

    Auch für Sie als Schülerin gilt die Vorschrift zur Einhaltung von Mutterschutzfristen. Nach dem Mutterschutzgesetz beginnt die Mutterschutzfrist sechs Wochen vor
    dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen (in Ausnahmefällen zwölf Wochen) nach der Geburt.
    Während der Schutzfrist „ruht“ die Schulpflicht.
    Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihre Schulleitung.

  • Schwangerschaftskonflikt

    In einer offiziell anerkannten Beratungsstelle für Schwangerenkonflikte nach §218/ 219 (Schwangerschaftskonfliktgesetz) werden Sie vertraulich, anonym, kostenfrei und unabhängig von Konfession und Nationalität zur Entscheidungsfindung beraten.
    Danach wird Ihnen ein Beratungsschein ausgehändigt.

    Adressen:
    1. Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
      Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
      Telefon: (030) 90293-3655
    2. Beratungszentrum Marzahn
      Schwangerenberatung
      Landsberger Allee 400, 12681 Berlin
      Telefon: (030) 9352063
  • Vaterschaftsanerkennung/ Sorgerecht

    Sind Sie als Eltern Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, besteht eine rechtswirksame Vaterschaft erst dann, wenn der Vater die Vaterschaft freiwillig anerkennt oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird.
    Die freiwillige Anerkennung, die auch vor Geburt eines Kindes abgegeben werden kann, erfolgt beim Jugendamt oder Standesamt.
    Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen. Bei einer gerichtlichen
    Feststellung der Vaterschaft kann das Kind vor Gericht durch das Jugendamt vertreten werden.
    Die elterliche Sorge für ein Kind von nicht miteinander verheirateten Eltern hat nach den gesetzlichen Vorgaben allein die Mutter. Die Einrichtung einer gemeinsamen elterlichen Sorge ist möglich. Hierzu müssen die Eltern beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, mit der sie erklären, dass sie die Sorge für das Kind zukünftig gemeinsam ausüben möchten.
    Für eine eventuelle spätere Abänderung der getroffenen Sorgeerklärung ist beim Amtsgericht das Familiengericht zuständig.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Jugendamt.

    Adresse:
    Jugendamt, Vormundschaftswesen
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4740

  • Vorsorgeuntersuchungen

    Besprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt, welche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zu Ihrer Sicherheit und zur Feststellung der normalen Entwicklung Ihres Babys wichtig sind, und welche Untersuchungen nur in begründeten Ausnahmefällen empfohlen werden.
    Nicht jede Diagnostik ist in jedem Fall sinnvoll.
    Lassen Sie sich hier gut beraten.