Später

kleine füße in der natur
  • Ärtzlicher Bereitschaftsdienst - 116117 -

    Der ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Berlin ist rund um die Uhr erreichbar – kostenlos für alle gesetzlich Versicherten!

  • Beistandschaft

    Nicht immer sind die Voraussetzungen für den Start in das Familienleben so gut, dass man allein zurechtkommt.
    Um Ihre und die Interessen Ihres Kindes zu wahren und durchzusetzen, gibt es die Beistandschaft.

    Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes für:
    • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben
    • Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind.
      Die Aufgaben eines Beistandes umfassen Beratung und Unterstützung
    • bei der Vaterschaftsfeststellung und
    • bei der Geltendmachung von Unterhalt.
      Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, der allein für das Kind sorgt. Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

    Adresse:
    Jugendamt
    Beistandschaften
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4740

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Eine der Leistungen umfasst die Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Darüber hinaus haben bereits die Kleinsten Anspruch auf Leistungen wie Babymassage, PEKIP®-Kurse, Babyschwimmen, kostenpflichtige Spiel- und Krabbelgruppen oder musikalische Früherziehung.
    Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Bürgerämtern oder in Ihrem zuständigen Jobcenter.

  • Elterngeld

    Das Elterngeld sichert nach der Geburt einen Teil des Familieneinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.
    Das Elterngeld wird nach der Geburt für insgesamt maximal 14 Monate an Mütter wie auch Väter ausgezahlt. Sie können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei, höchstens jedoch zwölf Monate in Anspruch nehmen.
    Wenn Sie Mehrlinge erwarten, erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Kind.

    Adresse:
    Jugendamt
    Elterngeldstelle
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4910

  • Elterngeld Plus

    Mit dem Elterngeld Plus gibt es für Eltern neue Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
    Das Elterngeld Plus ist ein Angebot an Eltern, die in der Zeit des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeiten wollen und nur einen Teil ihres Voreinkommens erzielen. Die Höchstgrenze des Elterngeldes Plus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde.
    Der Antrag auf Elterngeld liegt in allen Bürgerämtern aus und sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes eingereicht werden.

    Adresse:
    Jugendamt
    Elterngeldstelle
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4910

  • Familiengutschein

    Alle Eltern mit einem neugeborenen Kind, die in Marzahn-Hellersdorf leben, erhalten für ihr Kind einen Familiengutschein im Wert von 40 Euro. Diesen Gutschein bekommen Sie mit dem Begrüßungsschreiben des Kinder-, Jugend- und Gesundheitsdienstes (KJGD).
    Er ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gültig.
    Sie können aus einem umfangreichen Kursangebot auswählen. Die Angebote reichen von Babymassage über Elternkurse bis zu Sprechstunden für unruhige Babys und vielem mehr.

    Neues zum Familiengutschein

  • Familienplanung

    Die Familienplanung ist ein zentrales Thema für Sie. Sie werden beraten zu Fragen und Methoden der Schwangerschaftsverhütung.
    Es gibt das Angebot zur kostenlosen Verhütung. Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel. Für die Berechnung sind von Ihnen aktuelle Nachweise zu erbringen.

    Adresse:
    Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
    Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-3655

  • Gelbes Heft

    Nach der Geburt wird jeder Mutter ein gelbes Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) ausgehändigt.
    Sie als Eltern unterstützt das Gelbe Heft bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.
    Von den Ärztinnen und Ärzten werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Deshalb muss es sehr sorgfältig von Ihnen aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinderarzt vorgelegt werden.
    Diese Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.

  • Impfempfehlungen für Kinder (0-12 Jahre)

    Fast alle Eltern in Deutschland entscheiden sich dafür, ihr Kind impfen zu lassen. Aber die Entscheidung für das Impfen fällt nicht immer leicht.
    Wie gefährlich sind Krankheiten, z.B. Masern, Keuchhusten oder Mumps o.a.? Welche Nebenwirkungen haben sie?
    Bedenken Sie bitte: Infektionskrankheiten sind kein harmloser „Kinderkram“. Sie sind hochansteckend, können sich sehr schnell ausbreiten und schwere Folgen haben.
    Der jährlich neu veröffentlichte Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt Ihnen einen Überblick über die empfohlenen Standardimpfungen.
    Fragen Sie Ihre(n) Kinder- oder HausarztIn. Diese beraten Sie gern.
    Damit Sie sich als Eltern sicher entscheiden können, informieren Sie sich über empfohlene Impfungen im Kindesalter,
    z.B. unter Stiftung Kindergesundheit
    oder Gesundes Kind.

    Übrigens:Empfohlene Impfungen für Kinder werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  • Kinderärzte und Jugendärzte in Berlin

    Mit der Kinderarzt und Jugendarzt-Suche können Sie Ihre Kinderärztin / Ihren Kinderarzt entweder direkt über den Namen, die Stadt/den Ort, über die Postleitzahl oder über Stichwörter suchen.
    Auch können Sie hierüber bundesweit Kinder-Rehakliniken und Jugend-Rehakliniken suchen.

  • Kinderfreibetrag

    Mit der Geburt Ihres Kindes können Sie beim Finanzamt einen Kinderfreibetrag eintragen lassen.
    Ihre monatliche Steuerlast verringert sich dadurch.
    Alternativ dazu können Sie den Freibetrag in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.

    Adresse:
    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
    Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
    Telefon: (030) 9024260

  • Kindergeld

    Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
    Ein Antragsformular ist bei der Familienkasse erhältlich. Alternativ können Sie es aus dem Internet herunterladen.
    Die zu diesem Zweck vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung wird mitgeschickt.
    Das Kindergeld beträgt zurzeit für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro monatlich.

    Adresse:
    Agentur für Arbeit Berlin Mitte
    Familienkasse für Marzahn-Hellersdorf
    Charlottenstraße 87/ 90, 10969 Berlin
    Telefon: 0180 1546337

  • Kinderschutz

    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
    Kinderschutz umfasst alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor und bei Kindeswohlgefährdungen. Er dient dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Krankheit, Armut, Ausbeutung, Verwahrlosung, Misshandlung, Missbrauch oder sonstigen Übergriffen oder schädlichen Einflüssen.
    Gesetzliche Grundlage ist das Kinderschutzgesetz (KKG).

  • Kindertagesbetreuung

    Seit dem 1. August 2013 haben Kinder bereits von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung.
    Ihr erster Schritt, um einen Kita-Platz oder einen Platz in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/ Tagesvater) zu erhalten, ist die Anmeldung beim Jugendamt. So kann die Betreuung bedarfsgerecht angeboten werden. Den Kita-Gutschein beantragen Sie im Jugendamt. Geben Sie den Kita-Gutschein in der Kita oder Kindertagespflegestelle ab, die Ihr Kind aufnimmt.
    Der Kita-Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden.
    Anträge erhalten Sie in den Bürgerämtern.
    Der Antrag kann auch online gestellt werden.

    Adresse:
    Jugendamt
    Kindertagesbetreuung
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4552

  • Kinderzuschlag

    Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es den Kinderzuschlag. Sie können ihn direkt bei der Familienkasse beantragen.
    Der Kinderzuschlag wird individuell nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen berechnet.

    Adresse:
    Agentur für Arbeit Berlin-Mitte
    Familienkasse für Marzahn-Hellersdorf
    Charlottenstraße 87/ 90, 10969 Berlin
    Telefon: 0180 1546337

  • Mein Kind ist krank – und ich muss zur Arbeit?

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Regel einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege und Betreuung Ihres erkrankten bzw. pflegebedürftigen Kindes.
    Das Kinderkrankengeld, das Sie als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen, wenn sie wegen der Erkrankung Ihres Kindes nicht arbeiten gehen können, wird für längstens zehn Tage pro Kind und Elternteil im Jahr gezahlt.
    Für die Beantragung des Kinderkrankengeldes ist ein Attest des Kinderarztes zwingend notwendig.
    Alleinerziehende haben pro Kind 20 Tage im Jahr, bei mehreren Kindern maximal 50 Tage im Jahr, Anspruch auf Freistellung.

  • PapaTreff

    Austausch mit anderen Vätern und Freizeitmöglichkeiten für Sie und Ihrer Kinder? Gleichzeitig? Das geht! Durch gegenseitigen Austausch und die Möglichkeit, gemeinsame Aktivitäten mit Ihrem Kind zu erleben, will dieses Projekt sie als Vater in Ihrer Vaterschaft unterstützen. Wollen Sie sich einfach mal vom Alltagsstress erholen? Suchen Sie Rat in einer Scheidungssituation oder brauchen einfach mal jemanden um über Probleme zu reden? Oder möchten sie einfach nur mit Ihrem Kind tolle Erlebnisse machen und mit anderen Vätern ins Gespräch kommen?
    Väterarbeit in Marzahn-Hellersdorf

  • Steuervergünstigungen/ Betreuungskosten

    Sie können für Ihr Kind (Ihre Kinder) – von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr – zwei Drittel der Betreuungskosten (höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr) steuerlich geltend machen.
    Im Falle einer Erkrankung oder während einer Ausbildung haben Sie die gleichen Möglichkeiten, allerdings im Rahmen der Sonderausgaben.
    Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie gegenüber dem Finanzamt die Ausgaben mit einer Rechnung und einem Kontoauszahlungsbeleg nachweisen können.

    Adresse:
    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
    Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4320

  • Unterhaltsvorschusses

    Wenn der Kindesvater seiner oder die Kindesmutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, die vom Jugendamt bewilligt und ausgezahlt werden.

    Ein Anspruch besteht, wenn Ihr Kind:
    • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
    • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • vom anderen Elternteil nicht oder nur teilweise – oder aber nicht regelmäßig – Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält
      Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem sogenannten Mindestunterhalt.
      Der Mindestunterhalt wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Von diesem Betrag wird das Kindergeld, das Sie für Ihr erstes Kind erhalten, abgezogen.
      Daraus ergibt sich die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung.
      Anträge liegen in allen Bürgerämtern aus.

    Adresse:
    Jugendamt
    Unterhaltsvorschuss
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4552

  • Väterberatung

    Austausch mit anderen Vätern und Freizeitmöglichkeiten für Sie und Ihrer Kinder? Gleichzeitig? Das geht! Durch gegenseitigen Austausch und die Möglichkeit, gemeinsame Aktivitäten mit Ihrem Kind zu erleben, will dieses Projekt sie als Vater in Ihrer Vaterschaft unterstützen. Wollen Sie sich einfach mal vom Alltagsstress erholen? Suchen Sie Rat in einer Scheidungssituation oder brauchen einfach mal jemanden um über Probleme zu reden? Oder möchten sie einfach nur mit Ihrem Kind tolle Erlebnisse machen und mit anderen Vätern ins Gespräch kommen?
    Väterarbeit in Marzahn-Hellersdorf

  • Vorsorgeuntersuchungen
    Die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern auch verunsichern. U1 bis U9 umfassen zehn Untersuchungstermine. Bis zum 6. Lebensjahr wird Ihr Kind somit regelmäßig untersucht und seine altersgemäße Entwicklung begleitet. Sie sind ein wichtiger Baustein zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes. Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen somit auch Sicherheit.
    • Direkt nach der Entbindung U1
    • 3. bis 10. Lebenstag U2
    • 1. Monat U3
    • 3 Monate U4
    • 6 Monate U5
    • 1 Jahr U6
    • 2 Jahre U7
    • 3 Jahre U7a
    • 4 Jahre U8
    • 5 Jahre U9
  • Wo finde ich Ärzte?

    Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für Ihre gesundheitlichen Anliegen oder wollen sich gründlicher über bestimmte medizinische Fragen informieren? Es ist nicht immer ganz leicht, in der Fülle an Informationen und Institutionen im deutschen Gesundheitswesen den Überblick zu behalten. Der folgende Wegweiser gibt Ihnen einen Überblick darüber, an wen Sie sich in Notfällen und Krisensituationen direkt wenden können. Und er zeigt Ihnen, wo Sie im Netz weiterführende, zuverlässige Informationen über Krankheiten und Behandlungen finden können, die von wissenschaftlichen Institutionen geprüft sind.

  • Wohnberechtigungsschein/ Wohngeld

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf einen Antrag auf Wohngeld stellen.Für die Antragstellung ist es egal, ob Sie zur Miete wohnen oder Wohneigentum besitzen. Wenn Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihrer Familie sehr niedrig ist, können Sie Wohngeld beantragen.
    Die genauen Einkommensgrenzen und Freibeträge können Sie beim zuständigen Wohnungsamt erfragen.
    Die Vordrucke für die Antragstellung erhalten Sie in allen Bürgerämtern.

    Adresse:
    Wohnungsamt
    Riesaer Straße 94,12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-0, (030) 115