Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Am 26.09.2021 werden die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu sind auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

Sie werden für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung ihres Bezirks in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 26. Juni 2021 in Berlin gemeldet und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Bis zum 5. September 2021 erhalten sie eine Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift ihres Wahllokals und weiteren Informationen über die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann sich beim örtlich zuständigen Bezirkswahlamt erkundigen, welches sein zuständiges Wahllokal ist.