Allgemeine Informationen

Amtliche Informationen

  • Amtliche Information zum Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ (TXL) am 24. September 2017 mit den Argumenten der Trägerin des Volksbegehrens, des Abgeordnetenhauses und des Senats

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Entsprechend der rechtlichen Vorgabe steht in dieser Informationsbroschüre für die Argumente der Trägerin des Volksbegehrens der gleiche Umfang wie für die Argumentation des Abgeordnetenhauses und des Senats zusammengenommen zur Verfügung. Dabei sind die Argumente der Trägerin auf den jeweils linken Seiten, die Argumente des Abgeordnetenhauses und des Senats nacheinander auf den jeweils rechten Seiten der amtlichen Mitteilung abgedruckt.

Muster des Stimmzettels

  • Muster des Stimmzettels für den Volksentscheid "Tegel"

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Trägerin und Wortlaut

Trägerin
Berlin braucht Tegel
Dorotheenstr. 56
10117 Berlin
Kontakt: mail@berlin-braucht-tegel.de
Information: www.berlin-braucht-tegel.de

Wortlaut
„Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto-Lilienthal“ ergänzt und entlastet den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Verkehrsflughafen zu sichern!“

Kostenschätzungen

Kostenschätzung der Trägerin
Der Flughafen Tegel hat in den letzten Jahren kontinuierlich erheblichen Gewinn erwirtschaftet, zuletzt 88 Millionen Euro im Jahr 2014 und ist für sich betrachtet also nachweislich profitabel. Soweit die Senatsverwaltung in ihrer amtlichen Kostenschätzung einzelne Kosten anführt, sind diese im Vergleich dazu gering.

Amtliche Kostenschätzung
Es fallen mindestens jährlich Personalkosten der Obersten Luftfahrtbehörde in Höhe von 442.000 Euro an. Ferner jährlich mindestens 7,8 Mio. Euro für Generalinstandsetzung / Instandhaltung des Flughafens und ca. 60.000 Euro für Berechnung und Festsetzung eines Lärmschutzbereiches. Darüber hinaus nicht bezifferbare Kosten für den Fall des Erfordernisses passiver Lärmschutzmaßnahmen sowie, falls der Flughafen Berlin-Tegel nicht kostendeckend betrieben werden kann, Betriebskosten. Nicht auszuschließen sind weitere Kosten in Größenordnung mehrstelliger Millionenbeträge in Folge geltend gemachter Schadensersatzansprüche, Änderung der Gesetzeslage etc.

Ergebnis des vorangegangenen Volksbegehrens

  • Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen

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