Feststellung des amtlichen Ergebnisses der Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus

Pressemitteilung vom 14.10.2021

Der Landeswahlausschuss hat heute in öffentlicher Sitzung das endgültige Ergebnis der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin festgestellt.

  • Feststellung des amtlichen Ergebnisses der Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus

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Es ergibt sich die folgende Sitzverteilung.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): 36
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): 30
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE): 32
DIE LINKE (DIE LINKE): 24
Alternative für Deutschland (AfD): 13
Freie Demokratische Partei (FDP): 12

Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis gibt es einen Wechsel des Direktmandats im Wahlkreis 6 im Wahlkreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf. Statt der Bewerberin der SPD, Franziska Becker gewinnt der Bewerber der GRÜNEN, Alexander Kaas Elias, das Direktmandat. Bei den Gewählten gibt es dadurch einen Wechsel des Mandats: Statt Dr. Stefan Taschner ist Alexander Kaas Elias gewählt. Frau Franziska Becker hat zwar das Direktmandat verloren, sie ist aber über die Bezirksliste ins Abgeordnetenhaus gewählt.

Die vorläufigen Ergebnisse aus der Wahlnacht waren durch die Bezirkswahlleitungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überprüft und anschließend durch die Bezirkswahlausschüsse festgestellt worden.
Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der Wahl in Berlin, die sich aus den Niederschriften der Bezirkswahlausschüsse und aus sonstigen Verlautbarungen ergaben, wurden von der Landeswahlleiterin vorgetragen. Dies betraf insbesondere

  • lange Warteschlangen bei der Stimmabgabe
  • Unterlassen der Ausgabe von im Wahllokal vorliegenden Stimmzetteln
  • zeitweises Fehlen von Stimmzetteln in Wahllokalen und
  • Ausgabe von falschen Stimmzetteln durch Wahlvorstände.

Wegen Verstößen gegen wahlrechtliche Bestimmungen, die mandatsrelevant sein können, wird die Landeswahlleiterin Einspruch zum Verfassungsgerichthof einlegen. Dies betrifft den Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und den Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf. In diesen Fällen könnten sich die Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben, da der Stimmenvorsprung des Gewinners des Direktmandats vor dem Zweitplatzierten sehr gering ist.

Der Einspruch wird nach den entsprechenden Vorschriften zur Wahlprüfung nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt erfolgen.