Grundwissen Schallschutz

Diagramm

Worum geht es?

 Nachträglich notwendiger Lärmschutz ist meist wesentlich teurer als eine hinreichende Berücksichtigung bei der Planung von Projekten. Grundlage sinnvoller Maßnahmen zum Schutz vor Lärm ist eine genaue Analyse möglicher Schallquellen, der zugehörigen Ausbreitungswege und der im Umfeld einzuhaltenden Immissionsrichtwerte.

Lärmschutzmaßnahmen setzen fachmännische Kenntnisse und Erfahrungen voraus. Besonders vor aufwändigen Maßnahmen sollten zur Vermeidung teurer Nachbesserungen Fachleute hinzugezogen werden.

Planung von Gebäuden oder Gewerbestandorten

Bei der Planung von Gebäuden ist zumindest die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und ggf. die VDI 3726 (Schallschutz bei Gaststätten und Kegelbahnen) zu beachten.
Insbesondere ist der Schallschutz für Räume mit besonderer Schutzbedürftigkeit (z.B. Wohnungen, Arztpraxen oder Kitas) und Räume in denen erhebliche Geräusche entstehen werden (z.B. Gaststätten, Werkhallen oder Discotheken) sicher zu stellen.

Besonders wirksam ist die Beachtung folgender Punkte:
  • Körperschallübertragung im Bauwerk vermeiden
  • Räume mit Lärmquellen durch schwere Wände und Decken begrenzen
  • Räume mit starkem Lärm von Räumen mit niedrigem Lärmpegel trennen
  • Gebäude ohne sensible Nutzung zur Abschirmung nutzen

Die wirksamste Verbesserung der Schalldämmung durch Wände wird mit der Erhöhung ihres Flächengewichts erreicht. Die Verwendung von Leichtbauwänden ist weit weniger wirksam. Leichte Dämmmaterialien dienen eher der Verringerung von Körperschallübertragungen (Entkopplung).

Für in der Planung befindliche Gewerbestandorte mit lärmintensiven Tätigkeiten empfiehlt sich eine Prognoseberechnung, für die im Umfeld zu erwartenden Immissionen.

Vor dem Erwerb von Maschinen und Geräten sollte auf die Einhaltung der dem Stand der Technik entsprechenden Lärmschutzvorkehrungen geachtet werden. Eine nachträgliche Entlärmung ist im allgemeinen sehr schwierig oder nicht möglich.

Aufstellung und Betrieb von Maschinen und Anlagen

Es kann notwendig sein, die Maschinen schwingungsisoliert aufzustellen (Schwingungsdämpfer, Gummi- oder Federelemente, u.U. eigene Fundamente). Bei Berührung von schwingungserregten Anlagenteilen (Rohre, Stützen) mit dem Mauerwerk sind isolierende Dämmstoffe zu verwenden.

Gute Körperschallisolierung wirkt sich nicht so sehr im Betriebsraum selbst als in angrenzenden Räumen aus. Die Ausbreitung von Luftschall lässt sich oft durch Kapselung lärmender Maschinen oder Anlagenteile vermindern; sie empfiehlt sich vor allem dann, wenn Maschinen oder Teile nicht laufend bedient werden müssen.

Schallschluckende Verkleidungen an Wänden und Decken setzen vorrangig die Schallreflexion innerhalb der lauten Räume herab, die Wirkung sollte aber nicht überschätzt werden. Insbesondere eignet sich diese Lösung, wenn dadurch besonders hervortretende Frequenzbereiche gedämpft werden können.

Konstruktive Maßnahmen an Maschinen und Anlagen

  • Verwendung von Werkstoffen mit hoher innerer Dämpfung (Kunststoffe, Gummi)
  • Entdröhnen von Blechen und Gehäusen (Lochbleche, Sandwichbleche, Antidröhnbeläge)
  • Vermeiden von Unwuchten
  • geringes Lagerspiel
  • Vermeiden zu hoher Drehzahlen
  • schallisolierende Befestigung von Schutz- und Verkleidungsblechen
  • hydraulische Kraftübertragung
  • elastische Kupplungen und Treibriemen oder Reibradantriebe
  • Abschirmung oder Einkapselung besonders lärmender Maschinenteile
  • strömungsgünstige Profile und geringe Strömungsgeschwindigkeiten
  • hohe Oberflächengüte bei gleitenden oder rollenden Bewegungen

Arbeitsverfahren

Unter vergleichbaren Arbeitsverfahren ist das geräuschärmere vorzuziehen, z.B.
  • hydraulische Kraftübertragung anstelle großer Schlagenergien
  • Schweißen statt Nieten
  • Anroll- oder Taumelnietmaschinen
  • Elektroantrieb und Elektrowerkzeug anstelle von Verbrennungsmotor und Druckluftwerkzeug
  • Verringerung von Strömungsgeräuschen durch niedrige Strömungsgeschwindigkeit
  • Düsen mit mehreren Bohrungen statt einer Bohrung
  • geringe Fallhöhe von Schüttgütern und Vermeidung harten Aufprallens (Gummiauskleidung)

Nachträglicher Lärmschutz

Oft ist zunächst eine Untersuchung der Lärmverhältnisse zweckmäßig. Vorrang vor der Schalldämmung sollte die Minimierung des Lärms an der Quelle haben. Beginnend bei der lautesten Lärmquelle sollten insbesondere verringert oder abgestellt werden:
  • Impulslärm (Aneinanderschlagen, Hämmern u.ä.),
  • Einzeltöne (Brummen, Heulen, Pfeifen u.ä.),
  • hohe Frequenzen (Kreischen, Quietschen, Zischen).

Für die Verbesserung des Schallschutzes hilft es bereits häufig sicher zu stellen, dass Türen und Fenster geschlossen sind.
Der Einbau von Schalldämpferkulissen über Lüftungsöffnungen, Ventilatoren u.ä. erzielt ebenso wie der nachträgliche Einbau von Lärmschleusen an Türen und Toren oder der Ersatz großer ungedämmter Glasflächen meist mit vertretbarem Aufwand eine deutliche Lärmminderung.

Ansprechpersonen Landesverwaltung

Gesetze / Vorschriften

Weiterführende Informationen