Immissionsschutz - allgemein

Heizkraftwerk Adlershof

Heizkraftwerk Adlershof

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere für Heiz-/Kraftwerke, Fernheizwerke und sonstige Feuerungsanlagen einschließlich zugehöriger Dampfkesselanlagen und Gasturbinen, sowie für sonstige genehmigungsbedürftige Anlagen, sofern sie sich auf Kraftwerksgelände befinden, die zuständige Genehmigungsbehörde im Land Berlin.

Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Weitere Informationen zum Genehmigungsverfahren finden Sie hier …

Referat I A des LAGetSi

Überwachungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Immissionsschutz

Die Referat I A des LAGetSi ist unter anderem zuständig für

  • Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG, wie Heiz-/Kraftwerke, Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel, Gasturbinen
  • Überwachung der Einhaltung der zulässigen Emissionen
  • Überwachung der technischen Sicherheit von Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung, dem BImSchG und der Störfall-Verordnung
  • Prüfung von Sicherheitsberichten
  • Abteilung I – Technische Sicherheit

  • Referat I A
    Überwachungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Immissionsschutz

  • Herr Jost

    Tel.: 902 545 – 389,
    Fax: 902 880 – 25

  • Geschäftszimmer:

  • Frau Furchner

    Tel.: 902 545 – 381

  • Frau Lehmann

    Tel.: 902 545 – 275

Weitere Informationen zu sonstigen genehmigungsbedürftigen Anlagen erhalten Sie durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

  • Umweltinformationen über genehmigungsbedürftige Anlagen nach §§ 4 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz

    PDF-Dokument (37.0 kB)
    Dokument: © LAGetSi