Am Verwaltungsgericht Berlin gibt es - wie an vielen anderen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin und in anderen Bundesländern auch - die Einrichtung der Gerichtsmediation. Es handelt sich dabei um ein besonderes Verfahren zur gütlichen Streitbeilegung.
Die Gerichtsmediation existiert seit dem 1. Oktober 2003 und wurde zunächst als Pilotprojekt von der Senatsverwaltung für Justiz sowohl für das Verwaltungsgericht Berlin als auch für das Oberverwaltungsgericht Berlin (später Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) eingerichtet.








Stadtplan
S-Bahnhof:
U-Bahnhof:
Bushaltestelle: