Der Geschäftsverteilungsplan bestimmt, welcher Richter welcher Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin angehört. Er regelt außerdem die Verteilung der beim Verwaltungsgericht Berlin eingehenden Verfahren auf die Kammern.
Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Präsidium des Verwaltungsgerichts Berlin am Anfang jedes Kalenderjahres neu beschlossen und im Laufe des Jahres, sofern erforderlich, angepasst.




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