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Aufgaben und Geschichte des Verwaltungsgerichts Berlin

Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Ursprünge der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit führen bis in das vorige Jahrhundert zurück. Ihr Vorgänger war das 1875 errichtete Preußische Oberwaltungsgericht, das als oberste gerichtliche Instanz die staatliche und kommunale Verwaltung Preußens, des wichtigsten Gliedstaates des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, kontrollierte. Im Jahre 1907 bezog das Preußische Oberverwaltungsgericht das hinter dem Bahnhof Zoo gelegene repräsentative Gebäude in der Hardenbergstraße 31. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Kompetenzen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts stetig abgebaut, bis seine Tätigkeit schließlich völlig zum Erliegen kam.

Das Gebäude des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts diente nach dem 2. Weltkrieg zunächst dem Verwaltungsgericht für den britischen Sektor als Dienstgebäude.
Das Gebäude des früheren Preußischen Oberverwaltungsgerichts diente nach dem 2. Weltkrieg zunächst dem Verwaltungsgericht für den britischen Sektor als Dienstgebäude.

Die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit verdankt ihre Entstehung nach dem 2. Weltkrieg der amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht. Die sektoral gegliederte Verwaltungsgerichtsbarkeit im Westteil der Stadt war im amerikanischen Sektor (in den Bezirken Kreuzberg, Neukölln, Schöneberg, Steglitz, Tempelhof und Zehlendorf) zweistufig ausgestaltet; den sechs Stadtverwaltungsgerichten war ein Bezirksverwaltungsgericht übergeordnet. Im britischen Sektor (mit den Bezirken Charlottenburg, Wilmersdorf, Tiergarten und Spandau) gab es nur ein Bezirksverwaltungsgericht. Der französische Sektor (mit den Bezirken Wedding und Reinickendorf) erhielt kein Verwaltungsgericht, wurde aber 1950 in den Zuständigkeitsbereich des für den britischen Sektor zuständigen Bezirksverwaltungsgerichts Charlottenburg einbezogen.

Durch ein Berliner Landesgesetz wurden die genannten Gerichte Anfang 1951 aufgelöst und eine für den gesamten Westteil der Stadt zuständige Verwaltungsgerichtsbarkeit - bestehend aus Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin - geschaffen.

Die Verwaltungsgerichte in Berlin (West) mussten im Jahre 1953 das von ihnen genutzte Gebäude des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts aufgeben und es dem neu gegründeten Bundesverwaltungsgericht überlassen.

Im Herbst 1958 konnten sie das eigens für sie errichtete, nunmehr unter Denkmalschutz stehende Gerichtsgebäude in der Hardenberstraße 21 beziehen.

Gebäude des Verwaltungsgerichts Berlin
Gebäude des Verwaltungsgerichts Berlin

Ende 1993 wurden die das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem neuen Gebäude in Berlin-Moabit untergebracht.

Seit Oktober 2004 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin wieder seinen Sitz in seinem angestammten Gebäude des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts in der Hardenbergstraße 31.

An diesem Standort fusionierte das Oberverwaltungsgericht Berlin im Juli 2005 mit dem Oberverwaltungsgericht des Landes Brandenburg zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Aufgaben des Verwaltungsgerichts Berlin
Fortbildung

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass spezielle Rechtsvorschriften im Einzelfall eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung ermöglichen. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes der Rechtsweg offen.

Die Rechtsbereiche, mit denen sich das Verwaltungsgericht zu befassen hat, sind beispielsweise das Polizei-, Kommunal-, Schul- und Kirchenrecht, das Beamtenrecht und das sonstige Recht des öffentlichen Dienstes, das öffentliche Bau- und Wohnungsrecht, das Hochschulrecht sowie das Straßenverkehrsrecht. Zunehmende Bedeutung haben das Ausländer- und Asylrecht erlangt.

Durch die Wiedervereinigung hat sich der Gerichtssprengel um die Osthälfte der Stadt erweitert und es sind das Recht der offenen Vermögensfragen, das Vermögenszuordnungsrecht sowie das Wehrpflichtrecht und das Recht des Zivildienstes zu den Aufgaben des Berliner Verwaltungsgerichts hinzugekommen. Der Umzug von Bundesministerien in die Bundeshauptstadt hat ebenfalls zu neuen Zuständigkeiten geführt, z.B. für Visa-Sachen.

Ablauf des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Zu unterscheiden sind zwei verschiedene Verfahrensarten:

In den Klageverfahren wird die Rechtmäßigkeit des Handelns oder Unterlassens der Verwaltung überprüft. Das Ergebnis wird durch ein Urteil ausgesprochen, das in der Regel nach einer mündlichen Verhandlung ergeht.

In den Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) entscheidet das Gericht, ob es zur vorläufigen Sicherung oder Regelung eines Zustandes eine einstweilige Anordnung erläßt oder ob es die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen einen Verwaltungsakt anordnet oder wiederherstellt. In diesen Verfahren, die in der Regel ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden, wird durch Beschluss entschieden.

Foto: Atreides / aboutpixel.de
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Auf Antrag kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Bürger nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht ganz aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Bei seinen Entscheidungen ist das Verwaltungsgericht - anders als die Zivilgerichte - nicht an den Vortrag der Beteiligten gebunden. Es ermittelt vielmehr den Sachverhalt von Amts wegen; hierbei haben die Beteiligten mitzuwirken.

Termine 5

Wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt, werden die Beteiligten hierzu geladen. Das Gericht kann jedoch auch in ihrer Abwesenheit entscheiden, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheinen.

Klagen und Anträge können beim Verwaltungsgericht schriftlich per Post oder Telefax, durch Einwurf in den stets zugänglichen Briefkasten oder zur Niederschrift der Rechtsantragstelle erhoben werden, nicht jedoch per e-mail.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist bei dem Verwaltungsgericht nicht vorgeschrieben.

Der Kläger bzw. Antragsteller wird von dem Eingang seines Rechtsschutzbegehrens durch das Gericht informiert. Er erhält Abschriften aller Stellungnahmen der Behörde. Seinen Schriftsätzen soll er jeweils ein Doppel zur Weiterleitung an die Behörde beifügen.

Foto: umak / aboutpixel.de
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Die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer erteilt - sofern dies erforderlich sein sollte - auf telefonische oder persönliche Anfragen der Verfahrensbeteiligten innerhalb der Geschäftszeiten (9.00 bis 13.00 Uhr) Auskünfte zu laufenden Verfahren. Eine allgemeine Rechtsberatung erfolgt nicht.

Ist gesetzlich nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt, kann gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angerufen werden. Die schriftlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts enthalten einen Hinweis auf das jeweils zulässige Rechtsmittel.

Kontakt

Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstr. 7
10557 Berlin

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Tel.: +49 (0)30 9014 - 0
interne Einwahl: 914 - 0
Fax: +49 (0)30 9014 - 8790

Verfahrensanträge oder Schriftsätze in verwaltungsgerichtlichen Verfahren können derzeit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung solcher Dokumente steht ausschließlich das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zur Verfügung (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz im Lande Berlin vom 27. Dezember 2006, GVBl. S. 1183, in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 9. Dezember 2009, GVBl. S. 881).

Fahrverbindungen

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U 9

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245