Die Ursprünge der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit führen bis in das vorige Jahrhundert zurück. Ihr Vorgänger war das 1875 errichtete Preußische Oberwaltungsgericht, das als oberste gerichtliche Instanz die staatliche und kommunale Verwaltung Preußens, des wichtigsten Gliedstaates des 1871 gegründeten Deutschen Reiches, kontrollierte. Im Jahre 1907 bezog das Preußische Oberverwaltungsgericht das hinter dem Bahnhof Zoo gelegene repräsentative Gebäude in der Hardenbergstraße 31. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Kompetenzen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts stetig abgebaut, bis seine Tätigkeit schließlich völlig zum Erliegen kam.







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