Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf

Mit der Novellierung des SGB II wurden die dezentralen Verantwortlichkeiten ausgeweitet, um auf regionale Rahmenbedingungen besser reagieren zu können. Entscheidungsträger der gemeinsamen Einrichtungen sind der Geschäftsführer und die Trägerversammlung. Die Trägerversammlung entscheidet gemäß § 44c Abs. 2 SGB II über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus wird in der Trägerversammlung das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen den Trägern abgestimmt.

Die Trägerversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Institution

    Name und Funktion

  • Agentur für Arbeit Berlin Süd

    Mario Lehwald, Vorsitzender

  • Agentur für Arbeit Berlin Süd

    Cornelia Schwarz

  • Interner Service Berlin

    Karin Rangelov

  • Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

    Ines Wassermann

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

    Carolina Böhm

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

    Tim Richter