Möglichkeiten der Förderung

Junge Frau mit Bewerbungsmappe

Aktuelle Fachkenntnisse sind für die (Wieder-) Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung wichtig. Sie erhöhen Ihre Chance auf eine Beschäftigung deutlich. Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler, welche Förderung für Sie die Beste ist.

Viele der Unterstützungsprogramme werden auch als Maßnahmen bezeichnet. Ziel dieser Förderinstrumente ist es, Potentiale zu erkennen und auszuschöpfen, Defizite auszugleichen und Ihre Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt oder den Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Sprechen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler über Ihre Situation und Ziele, damit Sie gemeinsam die passende Lösung mit der bestmöglichen Unterstützung für Sie finden können.

Je stärker Sie sich bei der Suche nach der richtigen Förderung einbringen, desto höher sind die Chancen, eine passende Arbeit oder Ausbildung für Sie zu finden.

Gern bieten wir Ihnen auch spezielle Förderungen für bestimmte Personengruppen, z.B. Alleinerziehende, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, geringfügig Beschäftigte, junge Menschen aber auch Angebote, die auf die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit oder Ausbildung abzielen.

Einige dieser Förderungen werden hier exemplarisch dargestellt:

(Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen aufgezählten Förderungen um Ermessens­leistungen handelt, die nach Prüfung der individuellen Situation zur Unterstützung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt genutzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht nicht.

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Eine berufliche Weiterbildung soll Ihre Vermittlungs­chancen deutlich verbessern. Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Ihre Fähigkeiten, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse und Ihre persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Nach diesen Faktoren entscheidet das Jobcenter nach ausführlicher Beratung, ob Sie zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigen. Ziel ist Ihre dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

Weiterbildungsprämie

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) die an einer FbW teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro.

Für wen?

Grundsätzlich alle erwerbs­fähigen Leistungs­berechtigten (eLb) nach dem SGB II, die gleichzeitig kein Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, und bei denen ein arbeitsmarkt­relevanter Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.