Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Bildung und Teilhabe

Sonderregelung zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S aufgrund von Corona

Vorerst keine Verlängerung notwendig
berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, werden vorerst nicht verlängert. Sie behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.

Vorerst keine Ausstellung neuer berlinpässe
berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen

Gültigkeit
Das Verfahren ist vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2020, kann bei Bedarf jedoch entsprechend verlängert werden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe wurden über das abweichende Verfahren informiert.

Foto eines Berlinpasses

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Aktuelle Änderung der kostenlosen Schülerbeförderung:

Alle Berliner Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis I) können ab dem 01. August 2019 kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Dafür wird eine fahrCard der BVG benötigt. Als Nachweis zur Berechtigung muss der Berliner Schülerausweis I bei der Beantragung bei der BVG eingereicht werden. Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, kön­nen bis zur Einschulung an­stelle des Berliner Schüler­ausweis I einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Aufnahmebescheid der Schule) erbringen.

Der Berlinpass BuT mit Hologramm gilt somit nicht mehr als Fahrausweis bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.

Weitere wichtige Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

  • Informationsblatt der BVG

    DOCX-Dokument (24.5 kB)

  • Infobrief Schulmittagessen

    Die aktuellen Informationen zum kostenlosen Schulmittagessen der Klassenstufen 1-6 entnehmen Sie bitte folgenden Infobrief der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

    PDF-Dokument (94.2 kB)

Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:

Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die folgenden Leistungen können bewilligt werden:

  • eintägige Schul- oder Kitaausflüge
  • mehrtägige Schüler- oder Kitafahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Aufwendungen für die Schülerbeförderung
  • ergänzende angemessene Lernförderung
  • Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
  • soziale und kulturelle Teilhabe (nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

Mehr zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft