Ertragswertverfahren

Begriff

Das Ertragswertverfahren dient zur Ermittlung des Verkehrswertes ertragsorientierter Immobilien (z.B. Mietwohnhäuser, Geschäftshäuser).

Quelle

Das Ertragswertverfahren ist in den §§ 27 bis 34 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben.