Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Vollständige Bezeichnung

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken.

Begriff

Durch die Verordnung sollen gleiche Grundlagen und Materialien für die Wertermittlung durch amtliche und private Stellen geschaffen werden. Sie regelt u.a. die Grundsätze des im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definierten Verkehrswertes, die nach § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ermittelnden sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten und die in der Wertermittlung anzuwendenden Verfahren mit deren Begriffsbestimmungen im Interesse einer einheitlichen Handhabung. Die aktuelle Verordnung vereinte Anfang 2022 die bis dahin geltende ImmoWertV und die einzelnen Richtlinien zu einer all umfassenden Verordnung.

Quelle

Den aktuellen Verordnungstext sowie Quellen- und Zitierhinweise bitten wir dem Internet und aktuellen sonstigen Publikationen zu entnehmen.