Energie

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Pandemiestufe 1 beim Verwaltungsgericht Berlin (Nr. 10/2020)

Pressemitteilung vom 20.03.2020

Das Verwaltungsgericht Berlin ist während der Corona-Pandemie weiterhin arbeitsfähig. Allerdings sind die Arbeitsabläufe erheblichen Beschränkungen unter der aktuell geltenden Pandemiestufe 1 unterworfen. Im Einzelnen gilt:

1. Ab Montag, den 23. März 2020 wird der Publikumsverkehr für das Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts komplett eingestellt. Auch öffentliche Sitzungen werden dann grundsätzlich nicht mehr stattfinden. Die Rechtsantragsstelle ist geschlossen. Eine Akteneinsicht bei Gericht ist vorerst nicht möglich.

2. Die Erreichbarkeit, insbesondere für fristgebundene Schriftsätze, ist auf den üblichen Kommunikationswegen (Post, Telefax, EGVP) weiterhin gewährleistet.

3. Die wesentlichen Funktionsbereiche sind besetzt, aber infolge des geringeren Personaleinsatzes nur eingeschränkt erreichbar.

4. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Berlin ist grundsätzlich unter den bekannten Kontaktdaten zu erreichen, wobei der E-Mail Kontakt (Pressestelle@vg.berlin.de) verlässlich bleibt. Die Anwesenheit eines Pressesprechers im Gericht ist nicht für jeden Tag sichergestellt.