Wohngeld

Zwei Frauen und ein Mädchen beim Umzug in eine neue Wohnung

Um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern, haben einkommensschwache Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld. Wer zur Miete wohnt, erhält Wohngeld als Mietzuschuss, wer in einer Eigentumswohnung lebt als so genannten Lastenzuschuss.

Wer hat Anspruch?

Ob man Wohngeld bekommt und in welcher Höhe, ist abhängig vom Einkommen, der Miethöhe bzw. der entsprechenden Belastung bei Wohnungseigentümern sowie der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen und deren Einkommen. Über den Wohngeldrechner kann man vorab prüfen, ob man eine Berechtigung auf Wohngeld hat.

Beim Wohnungsamt beantragen

Wohngeld wird nicht automatisch gezahlt. Beim zuständigen Wohnungsamt des Bezirks kann man sich umfassend zum Wohngeld beraten lassen. Den Antrag kann man direkt dort abgeben, per Post senden oder ganz einfach über das Online-Verfahren stellen (Link siehe unten).

Der Miet- oder Lastenzuschuss wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Der Antrag kann bis zu vier Wochen rückwirkend gestellt werden, wenn beispielsweise aufgrund von zu hohem Einkommen ein Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung abgelehnt wurde. Danach ist eine erneute Antragstellung möglich.


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