Wenn das Kind volljährig wird

Eine bunte Gruppe junger Erwachsener in Winterkleidung macht ein Selfie.

Teenager erwarten sehnlichst ihren 18. Geburtstag – endlich volljährig! Es beginnt ein Lebensabschnitt mit neuen Rechten und Pflichten. Wir geben Ihnen einen Überblick was sich für Eltern und Jugendliche ändert.

Die Volljährigkeit ist für junge Erwachsene ein entscheidender Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Doch mit diesen Freiheiten kommen auch Pflichten, denn der 18. Geburtstag bedeutet nicht nur Rechte, sondern auch Verantwortung. Auch für Eltern ändert sich einiges in Bezug auf Unterhaltspflicht, Versicherung, Steuern und Kindergeld. 

Zuvorderst dürfen junge Erwachsene nun sämtliche Entscheidungen selbst treffen. Sie können über den eigenen Wohnort bestimmen. Für den Start einer Ausbildung oder eines Studiums brauchen sie nicht mehr die Zustimmung der Eltern. Und natürlich dürfen sie dann auch ohne Erlaubnis der Eltern heiraten.

Eigene Entscheidungen und neue Freiheiten

Volljährige junge Erwachsene sind voll geschäftsfähig. Das heißt, sie können ein eigenes Bankkonto eröffnen sowie Kauf-, Miet- oder Kreditverträge abschließen. Sie bekommen Geldleistungen oder Stipendien fortan auf das eigene Konto überwiesen. In der Schule können sie Entschuldigungen und Zeugnisse selbst unterschreiben.

Mit 18 Jahren darf man nun auch bei Bundestagswahlen erstmals die Stimme abgeben. Für Europawahlen und Wahlen auf der Berliner Landesebene und den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen liegt das Wahlalter seit 2024 bei 16 Jahren.

Darüber hinaus erhalten Volljährige auch das passive Wahlrecht. Sie können sich selbst für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen als Kandidatin oder Kandidaten aufstellen und wählen lassen. Wer volljährig ist, kann sich mit einmal aktiver und vielfältiger in die Demokratie und die politische Gestaltung auf allen Ebenen einbringen. Alleine in Hessen liegt das passive Wahlrecht für den Landtag bei 21 Jahren.

Auch in Sachen Führerschein gibt es einige Änderungen mit dem 18. Geburtstag. So darf man mit dem entsprechenden jeweiligen Führerschein unbegleitet Auto, Motorrad und Lastwagen mit Anhänger bis zwölf Tonnen fahren. 18-Jährige fallen nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz und können dann alles machen, was Erwachsene dürfen. Der Staat sieht sie als reif genug an, um Risiken selbst einschätzen zu können.

Selbst Verantwortung übernehmen

Mit der Volljährigkeit sind aber nicht nur neue Rechte, sondern auch Verantwortung und gewisse Pflichten verbunden. So gelten junge Erwachsene ab ihrem 18. Geburtstag als voll strafmündig. Sie sind dann alt genug, um die Folgen ihres Handelns zu überblicken, das Unrecht von Straftaten zu erkennen und Verantwortung zu übernehmen.

Mit dem Stichtag des 18. Geburtstages werden sie auch schadensersatzpflichtig und müssen für verursachte Schäden selbst geradestehen, wenn sie nicht mehr über die private Haftpflichtversicherung der Eltern versichert sind. Der Versicherungsschutz über den Familientarif oder die Notwendigkeit eine eigene Versicherung abzuschließen, sollten Sie vor dem 18. Geburtstag prüfen. Sie können zudem ab 18 Jahren auch zivilrechtlich belangt werden. 

Ab dem 19. Lebensjahr greift das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr. Nacht- und Schichtarbeit oder längere Arbeitszeiten sind im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes von nun an möglich. Rund um den 18. Geburtstag beziehen junge Erwachsene oftmals auch erste steuerpflichtige Einkünfte, sofern diese eine bestimmte Grenze überschreiten.

Was Eltern jetzt wissen müssen

Prinzipiell zahlt die Familienkasse das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Befindet sich Ihr Kind noch in einer Schul- oder Berufsausbildung oder ist es ausbildungsplatz- beziehungswiese arbeitsplatzsuchend gemeldet oder studiert es, können Sie das Kindergeld bis zum 26. Geburtstag Ihres Kindes weitergezahlt bekommen. Bei der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie in dem Fall entsprechende Nachweise erbringen. Auch während einer Übergangszeit, zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder des Studiums, bekommen Sie für Ihr Kind bis zu vier Monate lang weiter Kindergeld gezahlt.

Volljährige Kinder bleiben unter bestimmten Voraussetzungen in den gesetzlichen Krankenkassen beitragsfrei familienversichert, sofern sie nicht selbst versicherungspflichtig sind. Solange sich das Kind noch in Ausbildung oder einem Studium befindet, ist die Familienversicherung bis zum 26. Geburtstag möglich. Wenn es nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist oder nur in einem Minijob 538 Euro pro Monat (Stand 2024) verdient, greift die Familienversicherung unter Umständen bis zum 24. Geburtstag. Individuelle Auskünfte bekommen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Auch über das 18. Lebensjahr hinaus sind Eltern ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, sofern es noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder studiert. Da mit der Volljährigkeit das Sorgerecht erlischt, hat das Kind nun Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen. Die Eltern müssen dem Kind dann regelmäßig einen Geldbetrag gemäß der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zahlen, wobei das Kindergeld sowie Kost- und Taschengeld angerechnet werden können.

Alleinerziehende Eltern sollten ihr Finanzamt frühzeitig darüber informieren, wenn für das im Haushalt lebende Kind über das 18. Lebensjahr hinaus ein Kindergeldanspruch besteht. So stellen Sie sicher, dass sie weiter die Steuerklasse II beibehalten.

Volljährige Kinder sind in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern in der Regel weiterhin mitversichert. Das gilt sofern sie nicht verheiratet sind, sich noch in Ausbildung befinden und eine bestimmte Altersgrenze von in der Regel 25 Jahren nicht überschritten haben. Über die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags informieren Sie sich am besten bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.

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